Person A möchte Person B seine Wohnung schenken, wie sind die Schritte?

3 Antworten

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Es ist ganz einfach.

Du brauchst lediglich die Ausweispapiere und die Unterlagen von der Wohnung.

Welche das sagt Dir der Notar. Der klärt Dich auch auf was und wie gemacht werden muß, denn an einem Notar kommst Du nicht vorbei.

Bedenke auch daß Schenkungssteuer anfallen kann. Je nachdem wie hoch die Freibeträge sind und was die Wohnung wert ist.

Kann der beschenkte die Steuer nicht bezahlen oder bekommt keinen Kredit dafür muß er die Wohnung leider gleich wieder verkaufen um seine Zahlungspflichen zu erfüllen. Es sei denn Du schenkst ihm auch noch ein kleines Barvermögen dazu, damit er oder sie die Steuer auch zahlen kann.

Das nur zur Info!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Notar oder Anwalt sind eine gute Idee. Alles andere wäre Raten.

hilflos99  24.06.2020, 09:15

Anwalt ist falsch

Du musst mit dem zu Beschenkenden einen von einem Notar zu beurkundenden Schenkungsvertrag abschließen. Welche Unterlagen du dafür brauchst, wird dir der Notar sagen, den du mit der Gestaltung des Vertrags und der Beurkundung beauftragen musst. Das wichtigste ist dein Nachweis, dass du Eigentümer der zu verschenkenden Wohnung bist; du musst also einen Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern, sofern du den nicht ohnehin schon hast, und du musst dem Notar deine Identität nachweisen durch Vorlage des BPA. Was er sonst noch braucht, wird er dir sagen. Der Hinweis auf die anfallende Schenkungssteuer ist wichtig, vor allem wenn die Schenkung an einen Familienfremden oder einen nur entfernt Verwandten erfolgt, weil diese nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben und darüber hinaus einen Steuersatz von 30% zu erbringen haben. Das kann .U. die Freude an dem Geschenk beeinträchtigen.

SalazarHogwarts  22.06.2020, 00:20

Quatsch mit Soße.

Eigene Nutzung: Wenn zum Beispiel eine Immobilie verschenkt wird und der Beschenkte danach selbst für zehn Jahre darin wohnt und die Immobilie selbst nutzt, entfällt die Schenkungssteuer.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/schenkungssteuer

sergius  22.06.2020, 15:21
@SalazarHogwarts

Die relativ unfreundliche Bezeichnung meiner Antwort gebe ich an dich zurück, aber nicht "relativ", sondern "absolut": Denn dein angebliches Entfallen von Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer ist in dieser Verallgemeinerung völlig falsch. Die Steuer entfällt nämlich nur, wenn ein sogen. Familienheim an den Ehe- oder eingetr. Lebenspartner oder an die eigenen Kinder (mit Begrenzung der Wohnfläche bis 200 m2) übergeht und von dem Übernehmer ab sofort mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird. Diese Regelung bezeichne ich selbst allerdings als "Quatsch mit Soße", aber nur deshalb, weil es z.B. für ein altes Ehepaar oft unzumutbar oder körperlich unmöglich ist, nach dem Tod des Partners noch 10 Jahre in dem ererbten Haus wohnen zu bleiben, so dass die Steuerbefreiung für ihn praktisch zur "Luftnummer" wird. Prüfe das selbst mal anhand der Fakten und Gesetze nach und komme zu der Erkenntnis, dass man nur dann etwas als "Quatsch mit Soße" bezeichnen sollte, wenn man damit selbst keinen derartigen Quatsch von sich gibt. Nichts für ungut; ich trage dir das nicht nach, weil du vermutlich an die Soßenhaftigkeit meines Quatsches geglaubt hast. Und bekanntlich schließt ein Tatbestandsirrtum die Strafbarkeit eines Handelns aus. Das hoffentlich weißt du auch selbst und nimmst daher Deinen "Freispruch aufgrund Tatbestandsirrtums an.

Soelller 
Fragesteller
 23.06.2020, 22:23
@sergius

Danke euch. Ich habe meinen Anwalt gefragt. YanoMotoharu hat recht. Man zahl keine Steuern wenn man im geschenkten Haus lebt.

Sergius vielleicht solltest du dich das nächste mal besser informieren ?