Was passiert mit bereits genehmigten Urlaub bei Kündigung durch AN?

8 Antworten

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Deine Kuendigung hat auf den genehmigten Urlaub keinen Einfluss. Du scheidest in der zweiten Jahreshaelfte aus, hast die Wartezeit von 6 Monaten erfuellt und hast somit einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bzw. bei 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen. Ob voller vertraglicher Jahresurlaub oder gesetzlicher Mindestanspruch kommt auf den Arbeitsvertrag bzw. ggf. Tarifvertrag an). Wenn es bei euch keine Vereinbarung zur Uebertragung des Vorjahresurlaub ueber den gesetzlich festgelegten Termin 31.3. gibt, duerfte der Resturlaub aus dem Vorjahr aber bereits verfallen sein. Eine solche Vereinbarung muss nicht schriftlich getroffen worden sein. Es reicht i.d.R. auch, wenn dies im Betrieb so ueblich ist. Urlaub, der wegen der Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann ist abzugelten (auszuzahlen).

das nehmen deins resturlaub kann angeordnet werden. das heißt du musst den urlaub nehmen oder er muss dir finanziell entschädigt werden. schon bewilligten urlaub kannst du normal antreten, da das arbeitsverhältnis unverändert bis zum ende weiterläuft.

 

urlaubstage verfallen grundsätzlich nicht. du hast aber auch nur einen gesamtanspruch von 10 monaten aufs jahr gerechnet.

Zitat: "du hast aber auch nur einen gesamtanspruch von 10 monaten aufs jahr gerechnet."Noe! Voller Jahresanspruch. Mindestens der gesetzliche, moeglicherweise aber sogar der vertragliche.

@DerCAM

da hast du recht da es in der 2. Jahreshälfte ist

@Xylex

Lies das Bundesurlaubsgesetz und dort den Paragrafen 5. Dort wird genau festgelegt, wann lediglich ein Teilanspruch entsteht. Keiner der 3 dort genannten Faelle trifft hier zu.

Sie haben anspruch auf Teilurlaub. 52 Wochen = 26 Tage Urlaubsanspruch. Sie haben noch 3 Tage Resturlaub und anteilig 19 Tage für dieses Jahr.

Sie sollten abklären, ob sie den Urlaub im Monat September nehmen dürfen, d. h. 19 Tage vor Ende des Monats.

Wieso Teilurlaub? Teilurlaub gibt's nur in den 3 in BUrlG § 5 genannten Faellen. Keiner davon ist hier erfuellt. Also voller Jahresanspruch.

Der Resturlaub wird, sofern du ihn vorher nicht nehmen kannst wegen betrieblichen Gründen, ausgezahlt. Dein schon genehmigter Urlaub wird mit den Tagen auf die du Anspruch hast verrechnet. Dafür kann ja nichts der AG wenn du selber kündigst, er hätte ihn dir normal gewährt.

 

Du hast 26 Tage JAHRESurlaub, dein Beschäftigungsverhältnis endet jedoch bereits am 30.09.2011.

 

Also musst du erst einmal ausrechnen, welchen Urlaubsanspruch du bis 30.09.2011 hast, da den noch nicht genommen Resturlaub draufrechnen, die schon genommenen Tage abziehen.

 

Und dann rechnest du vom 30.09. an rückwärts... udn gehst mit dem termin zumpersonalbüro und ebantragst, dass du schonab sowiesoten in urlaub gehen möchtest, um deinen gesamten urlaubsanspruch zuhemen.

 

Geht das aus betrieblichen gründen nicht, muss dir der nicht genommene Urlaub ausgezahlt werden.

Diese Rechnung kann er sich ersparen, weil er in der 2. Jahreshaelfte ausscheidet und auch die sog. "Wartezeit" von 6 Monaten erfuellt hat (sonst koennte er ja keinen "Resturlaub" haben). Es besteht somit ein Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, moeglicherweise allerdings nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Werktagen (kommt auf den Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag an).