Darf mein Chef mein Urlaub kurzfristig streichen?

5 Antworten

Sommerzeit ist Reisezeit und viele Angestellte freuen sich seit Monaten auf die freien Tage. Doch die Vorfreude auf den Urlaub vergeht schnell, wenn der Vorgesetzte die Pläne durchkreuzt. In bestimmten Fällen hat er ein Recht dazu.

Zunächst die gute Nachricht: Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat laut Bundesurlaubsgesetz bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr. Bei der Festlegung des Urlaubszeitraums sollte auf die Wünsche des Angestellten geachtet werden. Tritt der Mitarbeiter den Urlaub an, ohne dass der Arbeitgeber zugestimmt hat, droht die fristlose Kündigung. Wurde der Urlaub einmal vom Chef oder der Chefin genehmigt, kann er aber grundsätzlich nur in Notfällen und mit der Einwilligung des Mitarbeiters zurück genommen werden.

Nun die schlechte Nachricht: Kommt es im Betrieb zu einer Katastrophe oder zum Ausfall einer Vielzahl an Mitarbeitern, die den Produktionsbetrieb gefährden (zum Beispiel im Krankheitsfall), kann der Vorgesetzte den Urlaub ohne Einwilligung des Angestellten streichen oder diesen sogar aus dem Urlaub zurückbeordern. Allerdings muss die Geschäftsführung die Kosten für die Rückreise und eventuell anfallende Stornierungen tragen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-Chefs-den-Urlaub-streichen-duerfen-article19887534.html

Kannst Du mal ein bisschen genauer werden?

 Warum soll der Urlaub gestrichen werden? Hat er den Urlaub vorher genehmigt? Wann hast Du den Urlaub beantragt?

Wenn der Urlaub nachweislich genehmigt war, kann er nur unter bestimmten Bedingungen bei "dringenden betrieblichen Belangen" gestrichen werden.

Dringende betriebliche Belange wären z.B. Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmung, wenn ein unerwarteter Auftrag gekommen ist der ohne Dich nicht erledigt werden kann, wenn durch Deinen Urlaub hoher Schaden für den Betrieb zu erwarten ist, evtl. Arbeitsplätze verloren gehen usw.

Ist kurzfristig ein Kollege ausgefallen, zählt das nicht zu den dringenden betrieblichen Belangen und auch wenn Dein Chef Dich wegen irgend einem Vorfall "bestrafen" will (z.B. weil Du krank warst), ist das kein Grund für die Urlaubsverweigerung.

Gibt es einen guten Grund um die Urlaubsgenehmigung zurückzunehmen, muss der AG allerdings alle bisher entstandenen Kosten die Du evtl. für eine Reise hattest und auch die Folgekosten erstatten.


 

Wenn der Urlaub geplanz und genehmigt ist nur unter ganz engen Voraussetzungen

das müsste er sehr gut begründen können, Ausnahmesituation, Notfall 

darüber hinaus wären ihnen alle Kosten zu ersetzen , zum Beispiel für die Storno -Kosten einer geplanten Reise 

Wenn wichtige innerbetriebliche Gründe vorliegen, die die Anwesenheit des Mitarbeiters zwingend notwendig machen, dann kann der Chef den Urlaub kurzfristig streichen, muss ihn allerdings dann zu einem späteren Zeitpunkt gewähren.

Die wichtigen innerbetrieblichen Gründe müssen dann allerdings schon erklärt werden, es reicht kein einfaches "wir brauchen dich jetzt" oder "das geht jetzt nicht".

Er muss schon relativ deutlich sagen, warum gerade du und deine Anwesenheit entscheidend ist für das Unternehmen.

Das darf er nur in einer extremen Notsituation. Er muss dir dann aber alle Kosten ersetzen und den Urlaub dann spaeter gewaehren.

Aber auch wenn er wahrscheinlich nicht zur Ruecknahme der Urlaubsgewaehrung berechtigt sein duerfte, darfst du den Urlaub dennoch nicht eigenmaechtig antreten. Du kannst allerdings versuchen, den Urlaub gerichtlich durchzusetzen. Aufgrund der Eilbeduerftigkeit ginge das aber jetzt wohl nur noch mit einer Einstweiligen Verfuegung und all den damit verbundenen Risiken.