Kündigen und geplanten Urlaub trotzdem antreten?

5 Antworten

Sofern der Urlaub bereits genehmigt wurde, sollte deinem Urlaub auch nichts im Wege stehen. Es ist korrekt, gemäß BUrlG hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Du hast dann allerdings in der neuen Firma keinen Urlaub mehr, den du einreichen kannst. Beachte aber unbedingt, dass der gesamte Urlaubsanspruch sich nur auf den gesetzlichen Teil beschränkt. Bei 27 Urlaubstagen scheint es sich um eine innerbetriebliche bzw. tarifliche Lösung zu handeln. Auf die vollen 27 Tage hast du also keinen Anspruch!

Normalerweise ja. Da der Urlaub bereits zum Jahresanfang geplant war(werden musste, hast Du auch ein Anrecht darauf. Fraglich ist jedoch, ob Du noch Anspruch auf die vollständigen 16 Tage hast. Wenn Du gekündigt hast, bekommst du nur noch anteilig Urlaub. Und wenn Du schon welchen genommen hast, könnte es sein, dass der beantragte Urlaub nicht mehr "reicht".

Bei der Kündigung in der zweiten Jahreshälfte besteht der volle Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub.

wieviel tage hast du erlaub im jahr? rechen das durch die zwölf moate, wenn du dann bis september die anzahl hast ist es ok, wenn du allerdings schon urlaub genommen hast, dann hättest du ja zuviel urlaub.

du hast einen gesetzlichen Urlaubsanspruch! Wieviel Urlaubstage ist du denn normalerweise im Jahr? Diese müsstest du dann auf den Monat ausrechnen, sprich bei 24 Urlaubstagen hast du 2 Urlaubstage pro Monat. Dann multiplizierst du das mit den 9 Monaten, die du ja in diesem Jahr für deinen Arbeitgeber arbeitest, in diesem Beispiel wären das dann 18 Urlaubstage die dir bis Ende September zur Verfügung stehen würden...vorausgesetzt, du hast in diesem Jahr noch keinen Urlaub genommen...Sonst musst du natürlich die genommenen Urlaubstage wieder abziehen...So kannst du deine dir zustehenden Urlaubstage leicht ausrechnen.

Bei einer Kündigung in der zweiten Jahrehälfte besteht Anspruch auf den gesamten Jahreurlaub. Somit ist deine Antwoort falsch. Siehe dazu auch BUrlG.

Wenn der Urlaub genehmigt wurde,kannst du ihn auch antreten.Es sei denn,der Arbeitgeber hat einen schwerwiegenden Grund,ihn zu widerrufen.