Fenster kaputt, Schimmelbildung entsteht. Mietersache oder Vermieter?

3 Antworten

Zunächst einmal seid ihr verpflichtet, jeden Mangel oder Schaden sofort dem Vermieter zu melden. Habt ihr das kaputte Fenster unmittelbar nach der Beschädigung dem Vermieter gemeldet und hat er nichts unternommen oder konnte er nichts unternehmen, weil er nichts davon weiß?

Angenommen letzteres ist der Fall, kann es gut sein, dass der Schimmel nicht aufgetreten wäre und das nun ein Folgeschaden ist.

Die Aussentemperaturen sind seit mindestens Oktober so niedrig, dass ein Schlafzimmer auskühlt und entstehende Feuchtigkeit sich an den Stellen niederschlägt, die unter dem sogenannten Taupunkt liegen. Flächen in der Nähe undichter Fenster sind da besonders gefährdet.

So ist es z. B. höcht gefährlich, ein Fenster immer gekippt zu haben. Das wäre kein Lüften, sondern kühlen mit den o. g. Folgen. Ein beschädigtes Fenster ist vergleichbar mit ständig gekippt.

Der Vermieter wird sicher nicht dem Fenster die Schuld geben, denn das wird ihm keinen Schadensersatz bringen. Er wird dem Schadensverursacher die Schuld geben.

Nun kann es sein, dass sich der Schimmel über der Deckenverkleidung gebildet hat und zur nachhaltigen Schimmelbeseitigung, die wohl unbedingt nötig sein dürfte, diese Verkleidung abgenommen und ggf. sogar entsorgt werden muss. Anstelle dieser muss dann wohl eine neue montiert werden.

Alles in allem könnte das eine beträchtliche Schadenshöhe sein, die da zusammen kommt. Deshalb würde ich Euch empfehlen, genau hinzuschauen, was alles beim Abnehmen der Deckenverkleidung zum Vorschein kommt und ggf. sollte ein Sachverständiger klären, was nun wirklich Schuld an der Schimmelentstehung ist. Es könnte immerhin auch sein, dass es ein zufälliges Zusammentreffen ist oder das kaputte Fenster vorhandenen Schimmel nur gefördert hat.

In einem Zimmer mit Schimmelbefall zu schlafen, kann gesundheitsgefährdend sein. Bis zur Abklärung, welche Art Schimmel vorhanden ist, solltet ihr das Schlafzimmer besser meiden.

In jedem Fall ist nun zügiges Handeln gefordert.

Lehlo1988 
Fragesteller
 14.12.2015, 15:31

Unser vermieter wohnt direkt unter uns, sodass wir es ihn auch direkt sagen konnten. Wir hatten selbst als das fenster kaputt war, nicht auf kippe sondern geöffnet. Und seit dem es kühler geworden ist, haben wir das fenster nicht mehr den ganzen tag über gelffnet sondern nur zum lüften. Durchs geschlossene fenster kommt jetzt auch nicht so viel wind raus, sodass es die selbe temparatur wie draussen hat, kommt halt nur sehr wenig wind rein... Ahja und zum fenster noch: der vermieter kam mal hoch um das fenster wieder zu reparieren und hat es noch mehr verschlimmert. Nunja das sieht er aber ncht so.. Wir sollen uns selber drumm kümmern

bwhoch2  14.12.2015, 16:12
@Lehlo1988

Der Schimmel ist nun da. Gut, der Vermieter weiß Bescheid. Reparatur von ihm war nicht fachgerecht. Dadurch kann es sein, dass die Schimmelbildung nun nicht mehr Euch angelastet werden kann.

Dennoch muss nun genau untersucht werden, wie stark den der Schimmel verbreitet ist. Ob man ihn von der Decke und von der Verkleidung abbringt. Verkleidung dann erst mal weg lassen, bis alles ausgetrocknet ist. Das darf man keinesfalls so lassen. Der Schimmelbefall kann weit schlimmer sein, als man so erkennen kann.

Ihr habt das Fenster beschädigt, ok. Diesen Schaden müsst ihr bzw. euere Versicherung tragen. Die Frage ist seit wann der Vermieter Bescheid darüber hat und warum dann noch nicht behoben um eben diese Folgeschäden zu vermeiden.

Lehlo1988 
Fragesteller
 14.12.2015, 15:25

Da es unsere schuld war, sollten wir uns drumm kümmern

HaraldSchD  14.12.2015, 15:28

Dann hätte sich deine Frage ja erledigt.

es war eure schuld wie du schreibst, dann seit ihr auch für die folgeschäden zuständig - habt ihr denn keine haftpflichtversicherung ?

bwhoch2  14.12.2015, 16:10

Die Haftpflichtversicherung würde zwar die Fensterreparatur bezahlen, nicht jedoch einen Allmählichkeitsschaden (=Schimmelbildung).

Fenster auch nur eingeschränkt. Wenn Glas zerbrochen ist und es gibt eine Glasversicherung seitens des Vermieters, wird das über diese abgewickelt.