schimmel am rohr

8 Antworten

in meinem badezimmer ist ein wasserrohr mit schimmel befallen.

Welches Rohr? Das Abflussrohr vom Waschbecken? Eine Wasser/Heizungsleitung?

Manchmal sind es nur Ablagerungenoder Ähnliches, die mit den Jahren an Leitungen auftreten.

meine frage bin ich schuld oder trägt der vermieter die kosten?

Sollte es sich wirklich um Schimmel handeln, ist zunächst erst einmal der Vermieter in der Pflicht, er muss etwas unternehmen/ reparieren/ die Kosten vorstrecken und dann ggf. beweisen, dass es durch Verschulden des Mieters entstanden ist.


Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).


Zunächst einmal sind Sie verpflichtet den Mangel zu melden!

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

MfG

johnnymcmuff

Badezimmer ohne Fenster ist das Übel dieser "Vokskrankheit" Schimmel. Im Badezimmer bleibt es meist feucht und wenn du wo eine Öffnung wie das Rohr hast, ist der Luftaustausch nicht gegeben und es führt zur Schimmelbildung. Einfach abwaschen und nach dem Duschen immer gut lüften, d. h. alle Fenster aufmachen und gut durchlüften. Wenn geht von beiden Seiten. Eine Abluft kannst du dir auch reinmachen lassen, die hilft zumindest etwas.

Wenn das Bad neben einem fehlenden Fenster auch keinen Entlüftungsschacht hat, dann ist das ein grober Baumangel. Selbstverständlich ist es nicht deine Schuld, sondern der vermieter muss für Abhilfe sorgen.

Ich kann nach wie vor nicht verstehen, dass solche Buden vermietet werden und noch viel weniger, dass man solche Mietsachen anmietet...

ich hab ein entlüftungsschacht. ehrlich gesagt wusste ich nicht das es schimmel ist. das hat mir mein bruder gesagt.

@selve

Funktioniert der Schacht? Normalerweise ist ein Ventilator daran angeschlossen.

Den Schimmel am Rohr kannst du einfach abwaschen und gut ist.

Besser der Schimmel ist am Rohr als an der Wand.

Vermutlich ist das Rohr der kälteste Gegenstand im Bad und funktioniert damit als Luftentfeuchter ohne Auffangbehälter............

Nimm Essigreiniger, damit kannst Du den Schimmel entfernen.Da Du kein Fenster hast, musst Du nach dem Duschen oder Baden alles trocken wischen um Schimmelpilz zu vermeiden :)