Feiertagszuschlag bei Festgehalt?

4 Antworten

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlaege. Nur wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ein Feiertagszuschlag ausdruecklich vereinbart wurde, besteht auch ein Anspruch darauf, sonst nicht.

Familiengerd  08.01.2019, 13:56

Aber es besteht Anspruch auf einen Ausgleichstag - sofern dieser Anspruch nicht tarifvertraglich ausgeschlossen wurde (was ja leider erlaubt ist).

Was wurde denn im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung) dazu vereinbart?

Steht dort, dass dir für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag gezahlt werden muss, dann ist das so. Sonst nicht.

Lies in deinem AV nach und - sofern du im Recht bist - halte ihm den unter die Nase.