Feiertagszuschlag bei Festgehalt?
Hallo,
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber jeden Monat ein Festgehalt. Ich bekomme einen Nachtzuschlag von 15%.
Anscheinend ist mein Chef der Meinung dass mir der Feiertagszuschlag nicht zusteht.
Ich danke euch für eure Hilfe :)
4 Antworten
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschlaege. Nur wenn arbeits- oder ggf. tarifvertraglich ein Feiertagszuschlag ausdruecklich vereinbart wurde, besteht auch ein Anspruch darauf, sonst nicht.
Aber es besteht Anspruch auf einen Ausgleichstag - sofern dieser Anspruch nicht tarifvertraglich ausgeschlossen wurde (was ja leider erlaubt ist).
Was wurde denn im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung) dazu vereinbart?
Steht dort, dass dir für Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag gezahlt werden muss, dann ist das so. Sonst nicht.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Ergo gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Lies in deinem AV nach und - sofern du im Recht bist - halte ihm den unter die Nase.