Überstunden und Minusstunden bei Festgehalt!?
Hallo, habe einmal eine Frage zum Arbeitsrecht.
Also ich bekomme ein Festgehalt. Es ist kein Arbeitszeitkonto vorhanden.
Wenn ich z.b. eine monatliche Arbeitszeit von 130 Stunden erreichen muss, ich aber sehe das ich diese 130 Stunden im Monat nicht schaffe, weil ich z.b. nur 120 Stunden geschafft habe.
So, nun habe ich 10 Minusstunden weil wegen zu wenig Arbeit. Bekomme aber mein volles Festgehalt trotzdem ohne Abzüge.
Darf der Arbeitgeber im nächsten Monat, sobald ich zum Beispiel 30 Überstunden mache mir 10 davon wegnehmen um die Minusstunden vom Vormonat auszugleichen?
Ich meine die Minusstunden sind nur entstanden weil der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit für mich hatte. Ist es rechtens?
Danke im voraus
2 Antworten
Festgehalt bedeutet du bekommst es immer egal wieviel Stunden du arbeitest. Es kann ein Vorteil sein wenn wenig zu tun ist aber auch ein Nachteil wenn sehr viel Arbeit anliegt.
Dann brauch ich kein Festgehalt.
Das hat mit "Festgehalt" oder "nicht Festgehalt" nichts zu tun!
Wenn es keine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung gibt, dass in einem gewissen Umfang auch Minusstunden, die durch zu geringen Arbeitseinsatz aufgrund von Arbeitsmangel - also vom Arbeitgeber zu verantworten - entstanden sind, aus einem Guthaben im Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden können (wie es z.B. in den Tarifverträgen für die Zeitarbeit der Fall ist, iGZ und BAP/BZA), dann darf der Arbeitgeber diese so entstandenen Minusstunden nicht Dir anlasten!
Das ergibt sich aus der Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko", Satz 1 und 3:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so
kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten
Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung
verpflichtet zu sein. [... Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Aber - wie gesagt - das gilt nur dann, wenn es keine dem entgegen stehende Regelung zum Ausgleich in einem definierten Umfang auch im Falle dieses Arbeitgeberrisikos gibt.
Das bedeutet also das ich die Minusstunden beim Festgehalt nicht nacharbeiten muss?
Unter den genannten Voraussetzungen ist das richtig.
Es gibt zum Problem "Minusstunden" zahlreiche Informationen im Internet, z.B. hier:
oder
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt\_Arbeitsrecht\_Handbuch\_Annahmeverzug.html
oder
Das ist falsch!
Die Mehrarbeit/Überstunden sind auch bei einem Festgehalt zusätzlich zu bezahlen (wenn nicht eine wirksame Klausel zur Pauschalabgeltung in angemessenem Umfang vereinbart wurde).