Nachtzuschlag bei Tankstellen mit Nachtschalter?

2 Antworten

Steht doch im Vertrag was er dir unter welchen Umständen zahlt

Hi, das schreibt ein Rechtsanwalt: http://goo.gl/RQjCRz


Grundsatz: Jeder AN hat Anspruch auf ein Mindestentgelt in Höhe von 8,50 EUR brutto/Std.
Das gilt bundesweit und grundsätzlich für alle Branchen, unabhängig von der Qualifikation des einzelnen AN. Das Tankstellengewerbe bildet keine Ausnahme.

Nachtarbeit nach ArbZG ist die Zeit von 23 bis 6 h
Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat derArbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das Entgelt zu gewähren. In der Regel 25 % Entgeltaufschlag.
Ergo: Mindestentgelt für Nachtarbeit (gerundet) =10,63 EUR