Erpresst mich mein Arbeitgeber?
Hallo, Ich möchte aus gegebenem Anlass nicht zu sehr ins Detail gehen:
Ich habe in meinem Vertrag mit einem bekannten Arbeitgeber eine Klausel entdeckt, die mir anscheinend bewusst nicht erläutert wurde. Jetzt, wo ich meinen Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht hab, droht er mir mit einem Aufhebungsvertrag, wenn ich auf mein Recht bestehe. Heißt mein Chef erpresst mich mit Kündigung, wenn ich auf das bestehe, wozu er sich vertraglich verpflichtet hat. Darf er das? Wie kann ich dagegen vorgehen?
7 Antworten
Dein AG kann nicht mit einem Aufhebungsvertrag "drohen". Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Nur eine Partei kann keinen solchen Vertrag schließen.
Du kannst und solltest Dein Recht in Anspruch nehmen. Da dies kein Kündigungsgrund ist, wird sich der AG überlegen, ob er Dir die Kündigung gibt. Falls er das doch tut solltest Du sofort Kündigungsschutzklage erheben. Das kannst Du wenn Du schon länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt bist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.
Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du mal mit diesem sprechen.
Mit dem letzten Gedanken habe ich auch gespielt.... Danke für den Rat
bei einem Kleinbetrieb mit 5 Mitarbeitern könnte er direkt kündigen und ich könnte auch nach 6 Monaten keine Kündgungsschutklage einreichen.
Du musst unterscheiden, ob Du in einem regulären Arbeitsverhältnis bist oder nicht. Wenn regulär, ist von Arbeitgeberseite nur eine personenbedingte (längere Krankheit, fachlich nicht geeignet etc.), verhaltensbedingte (Fehlverhalten Deinerseits) oder betriebsbedingte (zu geringer Auftragseingang, so dass manche nichts zu tun hätten) Kündigung möglich, nicht aber einfach so und schon gar nicht als Maßregelung für ein korrektes Verhalten Deinerseits.
Liegt hingegen ein Probearbeitsverhältnis vor, greift der Kündigungsschutz noch nicht vollständig, eine Kündigung ist auch einfach so möglich, jedoch in den Grenzen von Treu und Glaube, also auch nicht als Schikane für das Einfordern vertraglicher Rechte zulässig.
Wenn das Arbeitgeberverhalten nach Deiner Auffassung unzulässig ist, insbesondere wenn Dir gekündigt wurde oder Du sonstige ungerechtfertige Nachteile erlitten hast: Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Tja dann mal mit Anwalt drohen, notfalls schickt der Anwalt ein Briefchen an den Arbeitgeber, damit er weiß, dass er sich nicht alles erlauben darf.
Er kann dir gar nicht mit einem Aufhebungsvertrag drohen. Einen Aufhebungsvertrag müssen Beide Seiten unterschreiben, sprich ohne dein Einverständnis kein Aufhebungsvertrag.
Vertragliche Vereinbarungen sind für beide Vertragspartner bindend.Wenn einer der Partner die Vereinbarungen nicht einhält,steht dem anderen das Recht zu,sie einzufordern.
Ich kenne die Klausel nicht... Aber was genau willst du? Dass die Klausel entfernt wird?
Nein, in der Klausel ist festgelegt, dass mir etwas bestimmtes zusteht, was mir der Arbeitgeber aber nun verwehren will.
Dann kannst du das einklagen und auch gegen die Kündigung vorgehen...
Nein, ich bin schon lange aus meinem Probearbeitsverhältnis raus. Es geht darum, dass in dieser Klausel klipp und klar steht, dass mir etwas zusteht, jedoch versucht mein Arbeitgeber das zu verhindern.