Gewerkschaftsaustritt: Einfluss auf Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld?

6 Antworten

Da hat man auch ohne Mitgliedschaft Anspruch drauf. Das wurde im Tarifvertrag vereinbart und gilt dann universell für alle in der Branche.

Dies gilt nur fuer allgemeinverbindliche Tarifvertraege oder wenn die Anwendung eines bestimmten Tarifvertrages arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart wurde.

Besteht die Tarifbindung jedoch aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft (und der tarifgebundenen Mitgliedschaft des Arbeitgebers im betreffenden Arbeitgeberverband), gelten die dort vereinbarten Konditionen nur fuer Gewerkschaftsmitglieder.

Die Frage kann dir keiner hier zu 100% beantworten.

Gibt es ein TV der allgemein gültig ist z.B. durch Erklärung des Arbeitgebers? Dann steht dir auch als nich Mitglied die Zahlungen aus dem TV zu. Wenn dein Arbeitgeber aber nur den Gewerkschaftsmitglieder nach TV bezahlt steht dir weder die Sonderzahlungen als auch alle anderen Punkte ( Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit oder Prämien ) zu.

Vier Minuten pro Tag arbeitet man für die Leistungen ( z.B. Rechtschutzversicherung ) der Gewerkschaft.

Konditionen, die zwischen der betreffenden Gewerkschaft und dem Interessenvertreter des Arbeitgebers (Arbeitgeberverband) nur fuer Gewerlschaftsmitglieder ausgehandelt wurden, gelten dann auch nur fuer Gewerkschaftsmitglieder. Dies scheint hier bezueglich des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes auch der Fall zu sein.

Natuerlich darf dir der Arbeitgeber das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld trotzdem freiwillig zahlen. Einen Anspruch aus dem Tarifvertrag haettest du dann aber als Nichtmitglied nicht.

Anders waere es nur, wenn es sich um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handeln wuerde oder die Anwendung des betreffenden Tarifvertrages arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart wurde. dann haettest du als Nichtmitglied zwar auch keinen tarifvertraglichen Anspruch, sehr wohl aber einen gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen.

Auf die Sonderzahlungen hast du rechtlich keinen Anspruch wenn du nicht in einer Gewerkschaft Mitglied bist. Allerdings, wird sich ein Betrieb niemals dafür entscheiden nur Mitglieder der Gewerkschaft besser zu bezahlen, sonst würde ja jeder eintreten und plötzlich wäre die Gewerkschaft riesengroß und könnte alles an Forderungen durchsetzen. Tritt ruhig aus und werd zu einem trittbrettfahrer ;) Sollten Sie dir weniger zahlen kannst du ja auch wieder eintreten.

Dass ich rechtlich keinen Anspruch darauf habe heißt also nicht dass die Zahlungen durch einen Austritt erlöschen, sondern dass ich nichts dagegen machen könnte, wenn der Betrieb sich trotzdem dafür entscheidet, die Zahlungen einzustellen, was er aber nicht tun wird? Hab ich das richtig verstanden? ;)

@LebDeinLeben

So habe ich das auch verstanden. Deine Nichtbekommene Zahlung ist dann eben futsch, aber du kannst ja gleich wieder eintreten und hast auf alle folgenden wieder anspruch

Und was macht ein Arbeitgeber wenn es nicht nur eine Gewerkschaft im Unternehmen gibt sondern zwei Gewerkschaften?

Ein Arbeitgeber wäre schlecht beraten, wenn er nur Gewerkschaftsmitglieder Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld zahlen würde.

Andererseits unterschreiben Gewerkschaften einen 8,50 € Trifvertrag, ohne Mitglieder zu haben.