Hab ich Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen obwohl meine Beschaeftigung befristet bei einer Zeitarbeitfirma ist?

4 Antworten

Du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Feiertagen nach § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz.

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma und für die gelten die Arbeitsrechte selbstverständlich genau so wie für andere Arbeitgeber.

Du schreibst in einem Kommentar, dass der Kunde (Entleihbetrieb) ja sagen kann, dass man Dich an diesen Tagen nicht beschäftigen will.

Das hat allerdings nichts mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz und der Verpflichtung der Zeitarbeitsfirma zu tun, die die Feiertage bezahlen muss.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dass AG den AN für Feiertage so bezahlen muss, wie sie ohne Feiertag hätten arbeiten müssen. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Die Zeitarbeitsfirma kann dem Entleiher (Kunde) für den Feiertag keine Rechnung stellen, der Kunde muss also für Dich am Feiertag nichts bezahlen, die ZAF als Dein AG ist allerdings verpflichtet Entgeltfortzahlung zu leisten.

Ich hatte kurzfristig 3 Wochen Vertrag .

Es gab 2 Feiertage . Der Kunde hat mir gesagt : Du kommst 3 Tage nicht . .

Grund : Ein Tag hat 2 Stunden Feiertag .

Ist das fair ? Ich hab den Vertrag genommen , obwohl ich woanders mehr verdienen koennte

@56sdd
Ein Tag hat 2 Stunden Feiertag .

Sorry, das verstehe ich nicht.

Was die Bezahlung betrifft: Maßgebend ist Dein Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma und nicht wie Du beim Kunden eingesetzt bist.

Du bekommst Dein Geld doch nicht vom Entleiher sondern von der Leiharbeitsfirma

Lohnfortzahlung gibt es im Krankheitsfall.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag, an dem regulär gearbeitet worden wäre, muss ein normaler Arbeitstag gezahlt werden.

Kommt auf deinen Vertrag an... warst du im Stundenlohn? Dann musst du nachsehen, ob in diesem Stundenlohn Feiertags- und Ferientagsvergütung bereits inkludiert wurden. Falls ja: Gibt es keine weiteren Ansprüche. Falls nein: Müssten sie es dir meines Wissens bezahlen (ich stelle hier keinen Anspruch auf Richtigkeit der Aussage!)

Wenn diese Feiertage Wochentage sind, an denen du normalerweise gearbeitet hättest (z.B. Karfreitag=Freitag, Ostermontag=Montag), muss der Arbeitgeber diese Tage mit den Regelarbeitsstunden bezahlen.

Ja aber diese ist Zeitarbeitfirma . Der Kunde kann sagen : Ich wuerde ihn an diesen Tagen nicht nehmen .

@56sdd

Dann hätte in deinem Arbeitsvertrag gestanden, dass du nur für bestimmte Wochentage eingestellt wirst. Wenn da aber steht, dass dein Arbeitsverhältnis von.... bis .... geht und mittendrin gesetzliche Feiertage sind, die auf Mo-Fr fallen, muss der Arbeitgeber diese Tage bezahlen. Arbeitest du normalerweise 8 Stunden, stehen dir für 8 Std. Gehalt zu, arbeitest du 5 Stunden, stehen dir 5 Stunden zu usw.