Gibt es bei Minijobs Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld?

6 Antworten

Hallo,

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, falls diese Zahlungen im Betrieb üblich bzw. tarifvertraglich geregelt sind. Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines Minijobbers ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 9,5 Arbeitsstunden vorgesehen, das sind 25 Prozent der Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten mit 38 Stunden im gleichen Betrieb. Das Urlaubsgeld des Vollzeitbeschäftigten beträgt 600 Euro, in diesem Fall kann der Minijobber das anteilige Urlaubsgeld von 150 Euro beanspruchen. Beim Weihnachtsgeld wird genauso verfahren.

Hoffe das hat dir geholfen Gruß Mesaja.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben. Hieraus geht auch hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch besteht und in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.

Wenn der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern eine Gratifikation zahlt, so darf er diese geringfügig Beschäftigten nicht vorenthalten, es sei denn für diese unterschiedliche Behandlung liegt ein sachlicher Grund vor. Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung gehören. Einem geringfügig Beschäftigten ist eine Gratifikation daher mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (§ 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG).

Tina2012  06.11.2014, 13:08

Aber Vorsicht - selbst wenn du einen Anspruch hast und du kommst dann im Jahresdurchschnitt über die mtl. 450,- € wirst du komplett SV-/Steuerpflichtig!!!!

Sonderzahlungen

Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B. Weihnachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung ergeben. Hieraus geht auch hervor, unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch besteht und in welcher Höhe Zahlungen zu leisten sind.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind freiwillige Leistungen. Also wirklich zusätzlich.

Was anderes ist die Weiterzahlung des Lohns,w enn man Urlaub hat. Darauf hat ein Minijobber genauso Anspruch wie jeder andere Arbeitnehmer. Also Lohnfortzahlung während Erholungsurlaub:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Gibt es bei Euch im betrieb tatsächlich U-W-Geld, dann hast Du auch als 400 oder 450€-KLraft einen gewissen Anspruch.

Bekommen alle andere Arbeitnehmer auch Urlaubs und oder Weihnachtsgeld, muss der Arbeitgeber den Minijobbern das auch zahlen. So ist das mit dem Urlaubsanspruch auch. Kannst du auch auf der Webseite der Minijobzentrale nachlesen und ausdrucken. Auch steht dir bezahlter Urlaub und 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. MfG