Feiertagszuschlag auch bei Arbeitsunfähigkeit?
Ich müsste eigentlich an den Osterfeiertagen arbeiten, nun bin ich erkrankt und es sieht aus als würde es etwas länger dauern. Bekomme ich bei einer Krankschreibung über Ostern dennoch den Feiertagszuschlag bezahlt?
4 Antworten
Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG gibt daszu in § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" eine eindeutige Vorgabe:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum wegen unverschuldeter Erkrankung bzw. wegen Organspende] bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Mit anderen Worten: Du erhältst das, was Du normalerweise ohne die Erkrankung bekommen würdest - und das schließt auch den Feiertagszuschlag für Ostern mit ein (wenn einer gewährt wird) - und zwar nicht nur umgelegt auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen.
Ein solcher Durchschnitt, wie er für die Berechnung des Urlaubsgentgelts vorgeschrieben ist, wäre hier gegebenenfalls dann zu bilden, wenn Du eine unregelmäßige Arbeitszeit hättest, die man für die Zeit der Erkrankung nicht genau hätte bestimmen können, weil sie z.B. nicht (etwa über einen Diesntplan) vorher festgelegt war.
Korrekt. Aber dann ist die Geschichte steuer- und sozialversicherungspflichtig!
Vielen Dank!
Hätte ich diese Antwort nur etwas eher gelesen...
(Komme gerade von Arzt.)
Du bekommst Durchschnittslohn der vergangenen 13 Wochen.
Wenn Du in den vergangenen Wochen Nacht -, Spät -, Sonntags- oder Feiertagszuschläge erhalten hast und diese in den Durchschnitt eingeflossen sind bekommst Du also auch den Zuschlag bezahlt. Aber eben anders als Du es hier in der Frage gemeint hast ;-)
Ihm der der unbeschränkte Feiertagszuschlag zu, Maximilian - nicht nur der anteilige aufgrund einer Durchschnittsermittlung.
Ich glaube ich war hier auf dem falschen Dampfer.
Sorry für den falschen Beitrag und Danke für die Verbesserung.
Wenn es einen schönen Fluss aufwärts geht, sollte die Fahrt auch auf dem falschen Dampfer erbaulich sein können! ;-)
Den Feiertagszuschlag bekommst du nur, wenn du auch tatsächlich arbeitest. Es ist ja ein Ausgleich dafür, dass du an diesen Tagen nicht bei deiner Familie sein kannst.
Schlicht falsch, DerHans!
Sicher nicht ! Das bekommst du nur wenn du auch tatsächlich arbeitest. LG Alex
Das ist schlicht und einfach falsch!
Ergänzung:
Quelle: http://www.verdi-bub.de/index.php?id=1660