Feiertagszuschlag auch bei Arbeitsunfähigkeit?

4 Antworten

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG gibt daszu in § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" eine eindeutige Vorgabe:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum wegen unverschuldeter Erkrankung bzw. wegen Organspende] bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Mit anderen Worten: Du erhältst das, was Du normalerweise ohne die Erkrankung bekommen würdest - und das schließt auch den Feiertagszuschlag für Ostern mit ein (wenn einer gewährt wird) - und zwar nicht nur umgelegt auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen.

Ein solcher Durchschnitt, wie er für die Berechnung des Urlaubsgentgelts vorgeschrieben ist, wäre hier gegebenenfalls dann zu bilden, wenn Du eine unregelmäßige Arbeitszeit hättest, die man für die Zeit der Erkrankung nicht genau hätte bestimmen können, weil sie z.B. nicht (etwa über einen Diesntplan) vorher festgelegt war.

Familiengerd  12.04.2014, 17:51

Ergänzung:

Sind Sonn- und Feiertagszuschläge dem Arbeitsentgelt zuzurechnen? Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 14.1.2009 (5 AZR 89/08) ausdrücklich bestätigt, dass „die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit die entsprechenden Zuschläge mit einschließt, gleiches gilt für Sonntagszuschläge. Sonn- und Feiertagszuschläge sind also dann zu zahlen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer an den entsprechenden Sonn- bzw. Feiertagen hätte arbeiten müssen. Wäre z.B. ein Schichtarbeiter zu einer Sonntagsschicht eingeteilt, an diesem Wochenende aber krank, so hätte er Anspruch auf alle in dieser Schicht anfallenden Zulagen. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche unbedingt gleich nach Erhalt seiner Gehaltsabrechnung schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen sollte, wenn dieser die Zuschläge bei der Höhe der Entgeltfortzahlung nicht mit berücksichtigt hat.

Quelle: http://www.verdi-bub.de/index.php?id=1660

ralosaviv  12.04.2014, 19:34
@Familiengerd

Korrekt. Aber dann ist die Geschichte steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Hanneshegen 
Fragesteller
 14.04.2014, 14:43
@Familiengerd

Vielen Dank!

Hätte ich diese Antwort nur etwas eher gelesen...

(Komme gerade von Arzt.)

Du bekommst Durchschnittslohn der vergangenen 13 Wochen.

Wenn Du in den vergangenen Wochen Nacht -, Spät -, Sonntags- oder Feiertagszuschläge erhalten hast und diese in den Durchschnitt eingeflossen sind bekommst Du also auch den Zuschlag bezahlt. Aber eben anders als Du es hier in der Frage gemeint hast ;-)

Familiengerd  12.04.2014, 17:54

Ihm der der unbeschränkte Feiertagszuschlag zu, Maximilian - nicht nur der anteilige aufgrund einer Durchschnittsermittlung.

Maximilian112  12.04.2014, 22:57
@Familiengerd

Ich glaube ich war hier auf dem falschen Dampfer.

Sorry für den falschen Beitrag und Danke für die Verbesserung.

Familiengerd  12.04.2014, 23:27
@Maximilian112

Wenn es einen schönen Fluss aufwärts geht, sollte die Fahrt auch auf dem falschen Dampfer erbaulich sein können! ;-)

Den Feiertagszuschlag bekommst du nur, wenn du auch tatsächlich arbeitest. Es ist ja ein Ausgleich dafür, dass du an diesen Tagen nicht bei deiner Familie sein kannst.

Familiengerd  12.04.2014, 17:53

Schlicht falsch, DerHans!

Sicher nicht ! Das bekommst du nur wenn du auch tatsächlich arbeitest. LG Alex

Familiengerd  12.04.2014, 17:52

Das ist schlicht und einfach falsch!