Feiertagsarbeit bei Bäckereifachverkäuferinnen

7 Antworten

Sämtliche Mitarbeiter bekommen den Feiertag voll bezahlt.

Mitarbeiter die an diesem Tag arbeiten bekommen einen Feiertagszuschlag pro gearbeitete Stunde oder einen Freizeitausgleich.

Da es sich um 3 Stunden handelt würde ich aber einen Zuschlag empfehlen. Der Tag ist dann sowieso angerissen.

Die werden nach den Stunden bezahlt, die sie gearbeitet haben, an Feiertagen bekommen sie mehr "Stundenlohn".

In der Lohnfortzahlung herrscht das Prinzip, dass ein Arbeitnehmer so zu behandeln ist, als wäre er ganz normal arbeiten gewesen.

  • Arbeitet ein Arbeitnehmer an einem Feiertag, so ist dies mit einem Zuschlag von 100% zu vergüten - falls es eine entsprechende Vereinbarung im Av gibt, dann ggf auch als Freizeit

Beispiel:

Der Arbeitnehmer arbeitet 4 Stunden, dann ist für ein Feiertag ein Aufschlag von 100% fällig - ergo sind dann 8 Stunden zu vergüten und es wäre abgegolten. Ein Arbeitnehmer der nicht an einem Feiertrag arbeitet der ein Arbeitstag wäre, ist so zu vergüten, als wäre er ganz normal arbeiten gewesen

Maximilian112  06.11.2012, 22:22

Die Vergütung und die Zuschläge sollten aber doch auseinandergehalten werden. Schon allein wegen der Steuer.

Jeder bekommt den Feiertagszuschlag für die Stunden, die am Feiertag geleistet wurden, was ist daran denn schwierig?

Beauschi 
Fragesteller
 06.11.2012, 10:28

und der wäre dann wie hoch? Und was ist mit den anderen Verkäuferinnen?

es gibt doch die feiertagszuschläge die ich glaube 150% vom normalen stundenlohn betragen. da die 3 verkäuferinnen am feiertag 4 stunden da waren kriegen sie 4 stunden den 150% zuschlag. die restlichen zwei bekommen nix, da sie nicht da waren