FASI - Widerrufserklärung

3 Antworten

  1. Widerruf durch den Gerichtsvollzieher (im für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtsbezirk) förmlich zustellen lassen, ist aber nicht ganz günstig (10-25,- €).
  2. Da wird schon ein Briefkopf und auch eine gedruckte Unterschrift von irgendwem drauf sein, sowie deine "Vertragsnummer" o.Ä..
  3. Beweisen musst nicht du das Nicht-Bestehen eines Anspruchs sondern der Gläubiger, dass seine Forderung rechtskräftig ist. Aber ehr friert die Hölle zu als dass die freiwillig vor Gericht ziehen. Einzig ein gerichtlicher Mahnbescheid ist möglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich.

Also du meinst, mir kann prinzipiell sowieso nichts passieren? Wenn sie halbwegs seriös wären, würden sie mir das Widerrufsrecht nicht abstreiten und wenn sie es nicht sind, dann werden sie auch niemals "wirklich" gegen mich vorgehen, sondern nur "unbedeutende" Mahnungen schicken, die ich ignorieren kann?

Zu 1.: Kannst du (oder jemand anders) mir denn mal erklären, wie ich so einen Gerichtsvollzieher beauftrage? Muss ich dafür am Amtsgericht des Empfängers sein? Wie lange dauert das? Ich wollte eigentlich bis nächste Woche Freitag auf eine Antwort warten, aber ich weiß ja auch nicht, wie das mit den ganzen Feiertagen etc aussieht ... Wenn ich aber dann erst am 2. januar einen Gerichtsvollzieher beauftrage, läuft aber gerade das Widerrufsrecht ab.

@muziko

Die Firma hat doch einen Firmensitz. Dann googelst du im Internet welches Amtsgericht dort zuständig ist. Dieses rufst du morgen an und fragst nach der Gerichtsvollzieherverteilerstelle und teilst dein Anliegen mit, die werden dich schon weiterleiten oder dir den entsprechenden Kontakt zur Verfügung stellen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

du hast immer bei solchen straßen- oder haustürgeschäften ein 14tägiges widerrufsrecht. hat dich der vertragspartner nicht richtig über dieses widerrufrsrecht aufgeklärt, ist der vertrag nichtig.

wie du schon gemerkt hast, darf man sich nie auf mündliche versprechungen solcher "drücker" verlassen, die wollen nur um jeden preis unterschriften unter verträgen.

leider machen viele leute den fehler, beim einschreiben die normale oder sogar die rückschein-version zu wählen, aber beide garantieren nicht die einwandfreie zustellung. nur das sog. "einwurf-einschreiben" gilt vor gericht immer als nachweislich zugestellt und damit rechtswirksam. wird ein einschreiben nicht angenommen oder geht sogar zurück, gilt dein widerspruch als nicht zugestellt und damit als nicht erfolgt. diese schwarze schafe bauen oft mit solchen mätzchen darauf.

ist die frist erst mal abgelaufen, musst du zahlen oder du setzt dich mit einer verbraucherzentrale in verbindung, die immer gute tipps zu solchen abzockmethoden haben.

am besten, schicke noch einen zweiten widerruf mit diesem einwurf-einschreiben los, zweimal ist nicht verboten oder doppelt hält besser.

hat dich der vertragspartner nicht richtig über dieses widerrufrsrecht aufgeklärt, ist der vertrag nichtig.

Das stimmt nicht. Erst einmal muss der einen nicht unterrichten, sondern es reicht auch, wenn man das dann z.b. mit einer postalischen Bestätigung kommt. Falls das nicht kommt, hat man permanent das Widerrufsrecht.

@Mouse1982

Genau, man hat es so lange, bis man schriftlich aufgeklärt wurde. Die Aufklärung dazu habe ich aber bekommen.

Ich hatte auch schon überlegt, beide Einschreib-Verfahren zu nutzen, aber dann doch nur eines genutzt. Aber okay, dann werde ich es auch noch mal so schicken, auch wenn ich gelesen habe, dass keine Art des Einschreibens als Beweismittel gelten kann. Der Inhalt kann ja nicht überprüft werden.

@muziko

das ist nicht ganz richtig. dann würden millionen von gerichtsprozessen nicht laufen, in denen die anwälte ihre schriftsätze per post dem gericht oder sich gegenseitig zuschicken. wenn du im besitz einer kopie bist, ist es mehr als plausibel und logisch, dass du das original verschickt hast. es ist doch mehr als bizarr seitens des empfängers zu behaupten, im einschreiben wäre nur ein leeres blatt papier gewesen, und das behauptet der empfänger nun schon zum 100. mal, glaubwürdig oder nicht?

@akino47

Keine Ahnung, wie da die genauen Gesetze/Regelungen dazu sind. Jura ist eben nicht intuitiv. Ich will jedenfalls 100% sicher sein, dass alle Ansprüche dieser Firma mir gegenüber erlöschen. Wenn das Widerrufsrecht erst mal ausgelaufen ist, ist das ganze denke ich viel schwieriger und komplizierter, daher will ich auch sicher sein, dass es an meinem Widerruf nichts zu rütteln gibt.

Ist das durch Einwurf-Einschreiben wirklich gegeben? Und wie gesagt, was ist, wenn ich eine Bestätigung der Stornierung des Vertrages habe, ist diese bindend, bzw wie beweise ich dann u.U, dass sie wirklich von der Firma kommt?

Das Problem habe ich auch UND mein absolut größtes Problem ist: Ich habe nie einen Brief erhalten mit einem Briefkopf indem eine Vertragsnummer stünde -.- Was mache ich denn nun? Abgebucht ist der Betrag längst, bekomme ich den irgendwie wieder und vor allem WIE soll ich da rauskommen ohne Vertragsnummer???

Wäre für eure Hilfe echt dankbar.