FASI - Widerrufserklärung
Hey, ich war leider so dumm und hab bei FASI einen Vertrag auf der Straße unterschrieben. Normalerweise bin ich nicht so leichtgläubig, ich weiß auch nicht, was los war. Als ich 2 Minuten nach dem Unterschreiben noch mal zurück bin, um den Vertrag für ungültig zu erklären, habe ich den Typ nicht mehr gefunden ... Nun ja, das war gestern. Ich habe noch ein wenig recherchiert und anscheinend sind schon viele Leute Opfer dieser Leute geworden und müssen dann im Laufe des Jahres öfter höhere Geldbeträge zahlen. Das erste, was ich heute gemacht habe: Widerrufsrecht mit Einschreiben geschickt..
Ich habe jetzt ein paar Fragen:
Was ist, wenn sie so tun, als ob sie meinen Widerruf niemals bekommen hätten? Einschreiben heißt nicht, dass ich das nachweisen könnte.
Ich habe geschrieben, dass sie mir unverzüglich eine Bestätigung schicken sollen, wenn sie den Brief erhalten. Was ist, wenn ich diese Bestätigung erhalte? Ist die dann auf jeden Fall rechtsbindend? Es ist ja eigentlich nur ein stück Papier, dass ich auch selbst gedruckt haben könnte o.Ä, also könnten die das im Nachhinein ja trotzdem noch abstreiten. Woran erkenne ich also, ob der Vertrag wirklich aufgelöst wurde?
Können die mir überhaupt irgendetwas, wenn ich einfach nicht bezahle? Ich wurde auch beim Unterschreiben des Vertrages angelogen ("kann man jederzeit sofort kündigen"). Das ist ja dann Täuschung, aber das kann ich auch schlecht beweisen.
Ich wäre über ein paar Tipps sehr dankbar :) PS: Wie könnte ich das ganze auf 100% sichere Art beenden? Wo/Wie kann ich eine Willenserklärung abgeben, dass ich diesen Vertrage NICHT will, die rechtlich unanfechtbar und bindend ist?
3 Antworten
- Widerruf durch den Gerichtsvollzieher (im für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtsbezirk) förmlich zustellen lassen, ist aber nicht ganz günstig (10-25,- €).
- Da wird schon ein Briefkopf und auch eine gedruckte Unterschrift von irgendwem drauf sein, sowie deine "Vertragsnummer" o.Ä..
- Beweisen musst nicht du das Nicht-Bestehen eines Anspruchs sondern der Gläubiger, dass seine Forderung rechtskräftig ist. Aber ehr friert die Hölle zu als dass die freiwillig vor Gericht ziehen. Einzig ein gerichtlicher Mahnbescheid ist möglich, wenn auch sehr unwahrscheinlich.
du hast immer bei solchen straßen- oder haustürgeschäften ein 14tägiges widerrufsrecht. hat dich der vertragspartner nicht richtig über dieses widerrufrsrecht aufgeklärt, ist der vertrag nichtig.
wie du schon gemerkt hast, darf man sich nie auf mündliche versprechungen solcher "drücker" verlassen, die wollen nur um jeden preis unterschriften unter verträgen.
leider machen viele leute den fehler, beim einschreiben die normale oder sogar die rückschein-version zu wählen, aber beide garantieren nicht die einwandfreie zustellung. nur das sog. "einwurf-einschreiben" gilt vor gericht immer als nachweislich zugestellt und damit rechtswirksam. wird ein einschreiben nicht angenommen oder geht sogar zurück, gilt dein widerspruch als nicht zugestellt und damit als nicht erfolgt. diese schwarze schafe bauen oft mit solchen mätzchen darauf.
ist die frist erst mal abgelaufen, musst du zahlen oder du setzt dich mit einer verbraucherzentrale in verbindung, die immer gute tipps zu solchen abzockmethoden haben.
am besten, schicke noch einen zweiten widerruf mit diesem einwurf-einschreiben los, zweimal ist nicht verboten oder doppelt hält besser.
Das Problem habe ich auch UND mein absolut größtes Problem ist: Ich habe nie einen Brief erhalten mit einem Briefkopf indem eine Vertragsnummer stünde -.- Was mache ich denn nun? Abgebucht ist der Betrag längst, bekomme ich den irgendwie wieder und vor allem WIE soll ich da rauskommen ohne Vertragsnummer???
Wäre für eure Hilfe echt dankbar.