Widerrufsrecht Auftrag/Vertrag

2 Antworten

Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei solchen "Haustürgeschäften" und kannst ohne Angabe von Gründen den Aufrag widerrufen. Mach das auf jeden Fall, dann bist Du auf der sicheren Seite und der Vertreter hat keinerlei Chancen.

Informiere diese "netten Menschen" in einem Einschreiben, dass Du Deinen "Auftrag" widerrufst. Innerhalb von 14 Tagen ist dies gerechtlich geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Andernfalls kannst du auch juristisch wegen "Betrug" vorgehen.

Mit dem Einschreiben ist keine Bestätigung mehr notwendig, da du beweisen kannst, dass das Schreiben erhalten wurde.

Eine besondere Form ist nicht notwendig, aber sowas in der Art:

"Hiermit widerufe ich den erteilten Auftrag vom xx.xx.xxxxx fristgerecht"... Dazu sämtliche Informationen, die du erhalten hast (Nummer des Angebots, etc)