Ist eine fehlende Tüv- Plakette, trotz durchgeführter HU, eine Ordnungswidrigkeit?
U.a. wurde mein Fahrzeugscheun gestohlen. Ich habe dies zur Anzeige gebracht. Da unmittelbar darauf die TÜV- Untersuchung fällig wurde, habe ich diese auch durchgeführt, aber keine Plakette erhalten, wohl aber die Unterlagen. Eine Politesse bemerkte die fehlende Plakette und ich sollte ein Bußgeld zahlen- wegen fehlendem TÜV. Ich schickte eine mail und faxte meine Unterlagen zur Behörde und besorgte mit schnell einen neuen Fahrzeugschein sowie die Plakette. Zahlen soll ich die Strafe aber trotzdem- da trotzt bestandener HU keine Plakette am Auto war. Ist das rechtmäßig?
5 Antworten
das ist eine Ordnungswidrigkeit ...
http://www.das-kfz-portal.de/bussgeldkatalog/detail/329006.html
Kennzahl: 329006
Verstoß: Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach.
die Plakette muss auf dem Kennzeichen sein .... Verletzte Vorschrift: § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Bußgeld: 10.00 EUR
Ich denke, weil die Plakette ein Dokoment ist, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Aber ich würde versuchen, die Strafe über den Prüfer zurück zu bekommen, weil der sie schließlich vergessen hat, anzukleben.
Ja, das ist leider so.
Das ist egal, ob die Plakette fehlt oder noch die alte Plakette drauf ist.
Rechtsgrundlage ist der §29 StVZO:
**(2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur
Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem amtlichen Kennzeichen nachzuweisen,
Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach Anlage IXb nachzuweisen.
**
D.h. Du mußt darauf achten, daß Du auch die Plakette erhälst und daß sie Dir nicht gestohlen wird oder sie verloren geht. Wenn Du keine Plakette bekomen hast, weil Du keinenj FAhrzeigschein hattest, hättest Du doch daran denken müssen, daß Du in der Zulassungsstelle mit dem neuen Schein auch die Plakette bekommst.
Da ist die "Ordnungskraft" leider im Recht.
Dir wurde der Fahrzeugschein geklaut, hast dies zur Anzeige gebracht und bist sogar zum TÜV gefahren um die HU durchführen zu lassen.
Warum bist Du nicht gleich zur Zulassungsstelle und hast dir einen neuen Schein ausstellen lassen ?
Zahlen soll ich die Strafe aber trotzdem- da trotzt bestandener HU keine Plakette am Auto war. Ist das rechtmäßig?
Ja ist es,
Meiner Ansicht nach musst du nichts bezahlen, da dir der Prüfer ja keine erteilen konnte auf Grund des fehlenden Fahrzeugscheins. Ist ja nicht deine Schuld, dass er gestohlen wurde. Und du hast ja schließlich einen Nachweis, dass du zum Tatzeitpunkt gültigen TÜV hast.