Halten und Parken auf Sperrfläche unterschiedlich?

6 Antworten

Sperrflächen (Zeichen 298) sind für Fahrzeuge tabu.

Das Befahren kostet 10 €, das Beparken 25 €.

Halten auf Sperrflächen kennt der Bußgeldkatalog nicht. Wer hier nicht fährt der parkt. Punkt.

Nur als Nachsatz, weil du schriebst, dass deine Frau vom Fahrersitz in den Fond stieg.

(§12 Abs. 2 StVO)

Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Du hast natürlich Recht in der Annahme das es sich hier nicht um Parken sondern nur um Halten handelt. Man parkt, wenn man länger als 3 Minuten steht oder das Fahrzeug verläßt.

Wahrscheinlich ging die Politesse von Parken aus weil Deine Frau auf dem Rücksitz saß und sie keinen Fahrer gesehen hat.


Dann käme dieser Tatbestand in Frage:

TBNR 141256 Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).

§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat


Und das würde nur 10€ Verwarnungsgeld kosten.

http://www.auto-gebrauchtwagen.de/halten-und-parken.php Und nun kommt es darauf an, ob Deine Frau die drei Minuten beweisen kann. Wird sie wahrscheinlich nicht, weil die Politesse mit Sicherheit zwei Fotos gemacht hat und die Zeiten auf dem Foto stehen. Denn: Die Tatsache, daß das Auto dort stand, muß die Politesse nicht per Foto dokumentieren. Es ist der ewige Streit um die Minuten...

Bezahle einfach, und parke zukünftig ordentlich.

Danke für die schnellen Antworten....

Natürlich sind Sperrflächen Tabu darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, auch das wir einen Fehler begangen haben.

Natürlich verliess meine Frau das Auto um vom Fahrersitz auf dem Rücksitz zu gelangen.

Jedoch wenn Verlassen =Parken ist. Dann parkten wir!!!!! auuch wenn es unter 2Minuten war und sie das auto nicht mehr als 1Meter verliess.

Mir ging es nur um das Parken und ich gehe davon aus,dass ein Wiederspruch mit Verwaltungskosten und somit am ende das doppelte rauskommt.

danke für die Belehrung