Familienkasse Ahlen Leiter

1 Antwort

Hast Du schon richtig gemacht, keine telefonischen Auskünfte. Eigentlich musst Du nichts machen, der Widerspruch läuft ja schon. Lass Dich nicht davon abbringen. Sie müssen Dir schriftlich antworten. Evtl. falls nicht geschehen, den Widerspruch noch mal per Einschreiben mit Rückschein hinschicken. Den Vorgesetzten kannst Du in der Telefonzentrale der Familienkasse erfahren, aber meist ist eine Beschwerde sinnlos. Die solltest Du dann allerdings wieder schriftlich formulieren. Und auch hier ab Widerspruch, alles per Einschreiben. Bei telefonischen Vereinbarungen mit Ämtern, besteht immer die Gefahr, dass Du Aussagen nicht mehr vor Gericht beweisen kannst.