Vergessen Exmatrikulation Familienkasse mitzuteilen?

2 Antworten

Deine Bewerbung für das "neue" Studium gilt als Ausbildungssuche. Musst der Familienkasse mitteilen, dass du ab Exmatrikulation ausbildungssuchend bist.

Muss ich dann somit die Beiträge nicht zurückzahlen? Wird es dann aber Probleme geben da ich mich ja nicht direkt von anfang an rechtzeitig gemeldet habe..

@xxtt94

Du hättest natürlich unverzüglich deine Exmatrikulation melden müssen und gleichzeitig deine weitere Ausbildungssuche. Hole das jetzt schnell nach und das Kindergeld wird weiter gezahlt werden. Du brauchst nichts zurückzuzahlen. Und vergiss nicht, später die Aufnahme des Studiums mitzuteilen.

Vielen Dank für deine Antwort. Bräuchten die theoretisch Nachweise dass ich mich beworben habe? Die Rückmeldung bzw die Zusagen und Absagen der Uni's bekomme ich so viel ich um einiges etwas später

@xxtt94

Ja, natürlich werden da Nachweis verlangt werden. Dein Bewerbungsschreiben kannst du doch schon mal beifügen.

Das geschieht doch aber alles online.

@xxtt94

Und da kann man nichts ausdrucken? Wie weist du denn gegenüber der Uni im Streitfall nach, dass du dich überhaupt bzw. fristgerecht beworben hast?

Bzw die Einschreibung und meine Unterlagen (Zeugnis etc) die ich mit der Post abgeschickt habe kann ich ja nicht nachweisen oder?

@xxtt94

Wenn du was zugeschickt hast, wird es doch wohl ein Anschreiben geben? Optimalerweise vllt. auch eine Bestätigung, dass die Unterlagen eingegangen sind? Du stellst dich aber schon sehr an...

Die Bestätigungen erhalte ich erst Mitte Juli

Wenn du nicht weiter ausbildungssuchend bist und das nicht nachweisen  kannst wirst du es zurück  zahlen  müssen

Sorry ich hab überlesen  dass du studieren  willst. Klar  wenn du da seine Nachweise einreichst dann müsste es auch weiter gehen mit dem Kindergeld  bzw du musst nichts zurück  zahlen. 

Warst du evtl  bei der Arbeitsagentur  /Studienberatung  ? Die könnten  dir ja auch  bestätigen  dass du auf der Suche  nach einem Studienplatz bist