Familienerbe vor Heiratsschwindler schützen?
Meine alleinstehende Mutter hat vor kurzem geerbt und plötzlich interessiert sich ein junger Mann (>20 Jahre jünger als sie) aus Tunesien für sie. Ich habe einen starken Verdacht, dass er ihr Vermögen an sich nehmen will, denn kennen tun sie sich kaum und verständigen können sie sich so gut wie gar nicht.
Was kann man tun um sich vor so was zu schützen? Es geht auch um meinen Anteil am Haus meines Vaters, von dem ich aus Rücksichtnahme vor ihr damals keinen Anspruch gehegt habe, aber um den ich nun fürchte.
Dieser Mann redet ihr so zu dass sie alles für ihn tun würde.
PS. ich würde ihr alles Gute wünschen, und auch Liebe und Glück aber diese Situation macht mir und auch anderen in ihrem Bekanntenkreis Angst.
5 Antworten
Familienerbe vor Heiratsschwindler schützen?
Ich habe einen starken Verdacht,
Was kann man tun um sich vor so was zu schützen?
Zu erben gibt es nur etwas, wenn der mögliche Erblasse verstorben ist.
- Ist etwas zum vererben vorhanden, kann vererbt werden
- ist nichts (mehr) zum vererben vorhanden, gibt es nichts zu erben.
- Es gibt keine Pflicht, etwas zum vererben zu hinterlassen
Wer Vermögen hat, darf nach eigenem Gutdünken darüber verfügen. Möglichen Erben steht das Vermögen noch nicht zur Verfügung. Sie haben auch - grundsätzlich - nicht darüber zu bestimmen.
Wer erben will, hat ja auch das Ziel, darüber nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Warum sollte das einem möglichen Erblasser verwehrt sein/werden ?
.
aber diese Situation macht mir und auch anderen in ihrem Bekanntenkreis Angst.
Warum willst Du sie bevormunden ?
Du lässt Dir doch auch nicht vorschreiben in wen Du Dich verliebst und mit wem Du zusammenleben willst.
Warum willst Du sie bevormunden ?
Du lässt Dir doch auch nicht vorschreiben in wen Du Dich verliebst und mit wem Du zusammenleben willst.
Darum geht es gar nicht, hast du die ganze Frage und den Kontext gelesen?
Doch darum geht es. Ihre Beziehung stört Dich.
Wäre es möglicherweise der "nette Nachbar", würde sich diese Frage mit Sicherheit nicht stellen.
Genau das Gegenteil habe ich geschrieben.
Liebe macht blind. So schnell kommst du an Mutti nicht heran. Bau Vertrauen auf und wenn sie dir die Korrespondenz zeigt, mach sie auf die Fallstricke aufmerksam.
Wenn dein Vater länger als 3 Jahre verstorben ist, dann kannst du den Pflichtteil nicht mehr geltend machen. Aber, das wäre dann eh nur Geld.
Gab es ein Testament? Wenn ja, ein Berliner und du hast deinen Pflichtteil nicht eingefordert? Dann kann sie nun mit dem Haus machen, was sie will, wenn im Testament nichts anderes festgelegt wurde.
Gab es kein Testament? Dann bildet ihr eine Erbengemeinschaft und sie kann das Haus z.B. nicht verkaufen ohne deine Zustimmung.
Hast du in diesem Fall notariell auf dein Erbe verzichtet? Dann bist du auch raus.
Sie wird mit dem Herrn in Tunesien vielleicht ihr Barvermögen durchbringen, das steht ihr frei.
Zum Haus- siehe oben.
beanspruche deinen Anteil am Haus jetzt.
Sie bewohnt das Haus und ich wollte ihr das eigentlich lassen...
Einen Anteil beanspruchen heißt nicht, daß sie ausziehen muss.
geht doch trotzdem; sie darf weiter wohnen, aber es gehört ihr nicht länger allein.
Wenn Sie heiraten wollen, melde dem Standesamt das du Verdacht auf eine Schein oder Nutzehe hast.
Wie viele Ehen müssten da auf den Prüfstand 😂😎 ... vor allem wegen "Nutzehe".
Die "Nutzehe" ist doch die Basis, durch die sich der Staat einer möglichen "Versorgung" entzieht
Jeder hat das Recht eine Ehe zu melden 🙄
Bringt das denn überhaupt was?
Natürlich.
Es wird dann geprüft und im optimalen Fall darf die Ehe nicht vollzogen werden.
Ja aber ich habe damals auf mein Anteil des Erbes meines Vaters (unser Familienhaus) verzichtet und ihr alles überlassen, damit sie es bewohnen kann. Im Gegenzug hat sie mir versprochen mir das Haus dann später wieder zu hinterlassen. Das heißt es sind jetzt nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch emotionale zu denen ich gerne Feedback hätte und deshalb diese Frage auch verfasst habe.