Familienerbe vor Heiratsschwindler schützen?

5 Antworten

Familienerbe vor Heiratsschwindler schützen?
Ich habe einen starken Verdacht,
Was kann man tun um sich vor so was zu schützen?

Zu erben gibt es nur etwas, wenn der mögliche Erblasse verstorben ist.

  • Ist etwas zum vererben vorhanden, kann vererbt werden
  • ist nichts (mehr) zum vererben vorhanden, gibt es nichts zu erben.
  • Es gibt keine Pflicht, etwas zum vererben zu hinterlassen

Wer Vermögen hat, darf nach eigenem Gutdünken darüber verfügen. Möglichen Erben steht das Vermögen noch nicht zur Verfügung. Sie haben auch - grundsätzlich - nicht darüber zu bestimmen.

Wer erben will, hat ja auch das Ziel, darüber nach eigenem Gutdünken zu verfügen. Warum sollte das einem möglichen Erblasser verwehrt sein/werden ?

.

aber diese Situation macht mir und auch anderen in ihrem Bekanntenkreis Angst.

Warum willst Du sie bevormunden ?

Du lässt Dir doch auch nicht vorschreiben in wen Du Dich verliebst und mit wem Du zusammenleben willst.

Thomas575 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:51

Ja aber ich habe damals auf mein Anteil des Erbes meines Vaters (unser Familienhaus) verzichtet und ihr alles überlassen, damit sie es bewohnen kann. Im Gegenzug hat sie mir versprochen mir das Haus dann später wieder zu hinterlassen. Das heißt es sind jetzt nicht nur rechtliche Fragen, sondern auch emotionale zu denen ich gerne Feedback hätte und deshalb diese Frage auch verfasst habe.

GutenTag2003  22.08.2021, 18:52
@Thomas575
Warum willst Du sie bevormunden ?
Du lässt Dir doch auch nicht vorschreiben in wen Du Dich verliebst und mit wem Du zusammenleben willst.
Thomas575 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:53
@GutenTag2003

Darum geht es gar nicht, hast du die ganze Frage und den Kontext gelesen?

GutenTag2003  22.08.2021, 18:54
@Thomas575

Doch darum geht es. Ihre Beziehung stört Dich.

Wäre es möglicherweise der "nette Nachbar", würde sich diese Frage mit Sicherheit nicht stellen.

Thomas575 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:55
@GutenTag2003

Genau das Gegenteil habe ich geschrieben.

GutenTag2003  22.08.2021, 18:55
@Thomas575

Du hast Befürchtungen, die Deine Mutter nicht hat.

Sie ist volljährig.

Liebe macht blind. So schnell kommst du an Mutti nicht heran. Bau Vertrauen auf und wenn sie dir die Korrespondenz zeigt, mach sie auf die Fallstricke aufmerksam.

Wenn dein Vater länger als 3 Jahre verstorben ist, dann kannst du den Pflichtteil nicht mehr geltend machen. Aber, das wäre dann eh nur Geld.

Gab es ein Testament? Wenn ja, ein Berliner und du hast deinen Pflichtteil nicht eingefordert? Dann kann sie nun mit dem Haus machen, was sie will, wenn im Testament nichts anderes festgelegt wurde.

Gab es kein Testament? Dann bildet ihr eine Erbengemeinschaft und sie kann das Haus z.B. nicht verkaufen ohne deine Zustimmung.

Hast du in diesem Fall notariell auf dein Erbe verzichtet? Dann bist du auch raus.

Sie wird mit dem Herrn in Tunesien vielleicht ihr Barvermögen durchbringen, das steht ihr frei.

Zum Haus- siehe oben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

beanspruche deinen Anteil am Haus jetzt.

Thomas575 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:43

Sie bewohnt das Haus und ich wollte ihr das eigentlich lassen...

Miliphie  22.08.2021, 18:44
@Thomas575

Einen Anteil beanspruchen heißt nicht, daß sie ausziehen muss.

Ranzino  22.08.2021, 18:45
@Thomas575

geht doch trotzdem; sie darf weiter wohnen, aber es gehört ihr nicht länger allein.

Wenn Sie heiraten wollen, melde dem Standesamt das du Verdacht auf eine Schein oder Nutzehe hast.

Thomas575 
Fragesteller
 22.08.2021, 18:43

Bringt das denn überhaupt was?

Miliphie  22.08.2021, 18:44
@Thomas575

Natürlich.

Es wird dann geprüft und im optimalen Fall darf die Ehe nicht vollzogen werden.

GutenTag2003  22.08.2021, 19:12

Wie viele Ehen müssten da auf den Prüfstand 😂😎 ... vor allem wegen "Nutzehe".

Die "Nutzehe" ist doch die Basis, durch die sich der Staat einer möglichen "Versorgung" entzieht

Miliphie  22.08.2021, 19:15
@GutenTag2003

Jeder hat das Recht eine Ehe zu melden 🙄