Testament verschwunden, Strafe?

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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 274 Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt,
2.
beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder
3.
einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Woher wisst ihr denn ganz sicher, dass die Tante ein Testament geschrieben habt? Wie könnt ihr das beweisen? Und wenn sie eines geschrieben hätte, könnte es auch sein, dass sie es anschließend wieder vernichtet hat, aus was für Gründen auch immer.

NSnicki835 
Fragesteller
 25.04.2020, 18:20

Wie schon gesagt, mein Vater und mein Onkel haben es gelesen, alle anderen haben es auch auf dem Tisch liegen sehen. Und sie hat auch gesagt sie hat eins geschrieben.

Bremen678  26.04.2020, 14:33
@NSnicki835

und dann hat sie es wieder vernichtet. Da wäre sie nicht die erste die das so macht.

Viele haben ja scheinbar nicht kapiert was ich mit dieser Frage wissen will.

Ich zitiere den letzten Satz: „Falls er es war, was ist die Strafe in dem Fall und was passiert wenns Beweise usw gibt?

Wieso fragt der Bestatter nach einem Testament. Das ist nicht üblich und auch nicht pietätvoll.

mondfaenger  26.04.2020, 15:17
Das ist nicht üblich und auch nicht pietätvoll.

Kommt darauf an! Man kann den Bestatter auch mit der Erledigung vieler schriftlicher Angelegenheiten (Kündigen der Versicherungen etc. etc.) beauftragen. Da kann dann schon auch nach dem Testament gefragt werden, bzw. ob eines vorliegt.

Bremen678  26.04.2020, 17:45
@mondfaenger

Nein, Testamentsangelegenheiten werden nicht vom Bestatter ausgeführt. Die fragen auch nicht danach.

mondfaenger  26.04.2020, 17:48
@Bremen678

Wenn du meinst! Ich kenne das anders.

Bremen678  26.04.2020, 17:49
@mondfaenger

Das wird dir in deiner Ausbildung beigebracht, dass die Erbschaft ein Tabuthema ist. Zumindest vor der Beerdigung und erst recht beim Erstgespräch.

mondfaenger  26.04.2020, 17:53
@Bremen678

Ich lasse dir ja deine Meinung. Lasse mir auch meine, vor allem, da ich das anders kenne.

Bremen678  26.04.2020, 18:13
@mondfaenger

Wie oft hast du denn schon Gespräche beim Bestatter geführt??

mondfaenger  26.04.2020, 21:34
@Bremen678

Was geht dich denn das an?

Bremen678  26.04.2020, 21:35
@mondfaenger

Du tust hier so, als ob du schon oft Gespräche beim Bestatter geführt hast und Ahnung davon hast.

Im Notfall kann er sagen das sie es geschrieben, aber hinterher wieder vernichtet hat, weil sie es sich doch anders überlegt hat. Beweisen könnt ihr gar nichts. Er als Ehemann bekommt nun mal alles, die Brüder sind da außen vor, so gerne sie auch was bekommen würden.