Was erbt die Frau vom Haus, wenn der Mann mit mehr Anteil im Grundbuch steht und stirbt?

6 Antworten

die erbmasse verteilt sich wie folgt:

50% die Ehefrau, die anderen 50% zu gleichen Teilen an die kinder

konkret:

150.000€ beträgt der Anteil des Frau am Haus (400.000-100.000 =300.000, und davon die hälfte)

ergo beträgt der Anteil des Vaters 250.000€

davon bekommt die Frau 125.000, der Rest wird zu gleichen Teilen an die Kinder verteilt

Im Grundbuch stehen die Eigentumsteile.

Ohne Testament erbt die Frau die Hälfte vom Anteil des Ehemannes. Die Kinder teilen sie die andere Hälfte.

Nur die Ehefrau und die leiblichen Kinder erben...in dieser Reihenfolge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
BenniXYZ  04.12.2019, 21:10

Da gibt es keine Reihenfolge, Ehefrau erbt 50% und 50% teilen sich die Kinder.

Bitterkraut  04.12.2019, 21:20

Die erben gleichranging. Nix Reihenfolge.

Verheiratet in gesetzlicher Erbfolge bei gesetzlichem Güterstand erbt die Ehefrau die Hälfte und die andere Hälfte teilen sich die gemeinsamen Kinder.

Sind die 100.000 € für ihn über eine Grundschuld abgesichert? oder sind die Eigentumsanteile zu 70/30 o.ä. eingetragen.

In den Nachlass des Mannes geht sein komplettes alleiniges Vermögen zum Todestag.

Vater und Schwester des Mannes sollten raus sein, sofern der Vertrag mit der Übertragung des vorweggenommen Erbteil nicht noch anderes regelt.

Im Grundbuch steht, dass 100.000€ des Wertes vom Haus ihm allein gehören, der Rest gehört zu gleichen Teilen Mann und Frau.

Das ist unklar. Im Grundbuch werden die Miteigentumsanteile eingetragen und keine Werte, die einem zustehen. Es sei denn, dem Ehemann wurde eine Grundschuld bestellt, aber das ist sehr selten.

Erbt die Frau dann das Haus allein?

Wenn es kein Testament gibt und sie ohne abweichenden Ehevertrag verheiratet waren, erbt sie die Hälfte des hälftigen Anteils des Mannes und die andere Hälfte geht an die Kinder des Ehemannes. Das gilt auch von einer etwaigen Grundschuld. Sie hat damit wirtschaftlich betrachtet 3/4 am Haus bzw. Grundstück.

Topotec  04.12.2019, 21:11

Müsste aber den Rest an die Kinder auszahlen ab dem Moment des Eintreten des Erbfalls.

Bitterkraut  04.12.2019, 21:19
@Topotec

Nein, sie würde eine Erbengemeinschaft mit den Kindern bilden.

Ronox  04.12.2019, 21:19
@Topotec

Nicht wirklich. Die bilden erst einmal eine Erbengemeinschaft. Ob und wie sie die auseinandersetzen, das müssen sie untereinander ausmachen.