Verstorbene Person im Grundbuch löschen, brauch ich dafür ein Erbschein?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Teil des Mannes verschwindet ja nicht, er wird auf den Erben überschrieben und nicht einfach gelöscht. Dazu muss man auch einen Erbschein vorlegen.

Da ja auch ein Kind da ist, kann das also schon mal gar nicht automatisch gehen. Da hilft auch nichts, dass das Kind nichts einklagt. Auch ohne Einklagen bekommt das Kind die Hälfte des Erbes. Wenn die Schwiegermutter das Haus komplett auf ihren Namen haben soll, dann müsst ihr schon beide zusammen den Eintrag der Schwiegermutter als alleinige Eigentümerin über einen Notar beantragen.

Sie kann den Namen nicht löschen. Das Grundbuch kann nur auf den Erben umgeschrieben werden. Dazu benötigt man den Erbschein und das Testament. Wenn die Schwiegermutter alleinige Erbin ist und es keine Kinder gibt, die eventuell ein Pflichtteil einklagen könnten, dann ist das möglich. Da aus deiner Frage aber hervorgeht, dass zumindest ein Sohn existiert, ist das nicht möglich.

Vielen Dank, wenn der Sohn aber nichts einklagt und die Mutter alleinige Erbin ist dann geht es ohne Erbschein ? Danke für die Hilfe..

@ineNRW

Nein, es geht niemals ohne Erbschein. Und sobald der Sohn ein legitimer Sohn des Vaters ist, muss auch der Sohn zum Notar und den VERZICHT auf sein komplettes Erbe erklären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sohn so leichtsinnig ist und dies tun wird. Das würde für ihn bedeuten, dass seine Mutter das Haus verkaufen könnte und alles "verprassen" könnte und er würde niemals mehr einen einzigen Cent sehen.

Wenn die Sterbeurkunde vorglegt wird, sollte das reichen.

Nein, das reicht nicht. Für was auch? Der Miteigentumsanteil des Mannes verschwindet ja nicht einfach, sondern geht auf dessen Erben über.

Man kann nicht einfach jemanden aus dem Grundbuch "löschen". Man kann höchstens die Erben des Mannes eintragen lassen und dafür wird ein Erbschein oder eine beglaubigte Abschrift eines öffentlichen Testamentes mit dem Eröffnungsprotokoll benötigt. Der Antrag wird gegenüber dem Grundbuch gestellt. Am besten über einen Notar, damit alles richtig gemacht wird.

Hallo,

um das Grundbuch zu berichtigen, benötigt man zunächst einen sogenannten Erbschein. Der ist beim Nachlassgericht (Amtsgericht) zu beantragen.

Diesen reicht man zum Grundbuchamt ein und beantragt die Berichtigung.