was passiert nach dem Tod meines Mannes, kann ich im Haus wohnen bleiben?

13 Antworten

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Ein Wohnrecht können dir heute nur die Personen einräumen, die heute als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen sind.

Du schreibst, dass die Kinder bereits im Grundbuch stehen (also Eigentümer sind), daher geht ohne das Einverständnis der Kinder auch heute schon nichts.

Der Tipp, dich von einem Notar zusammen mit deinem Mann zu beraten zu lassen ist der Beste. Im übrigen kostet das bei einem Notar in der Regel auch nicht viel und er ist der richtige Fachmann. Am besten geht ihr zu dem Notar, der auch die Grundbucheintragung für die Kinder gemacht hat.

Besprich das am Besten mit Deinem Mann. Er soll Dir genau Auskunft geben. Wenn er Dich Abgesichert wissen will, wird er das auch tun...alles Gute

Der Zug ist abgefahren! Was jetzt bleibt, ist sich mal mit dem Ehemann und den Kindern an einen Tisch zu setzen und zu klären, ob die Kinder damit einversanden sind das vermutlich für den Ehemann auf Anraten des Notars vereinbarte lebenslängliche Wohn- und Nutzungsrecht auch auf Ihre Person bezogen zu erweitern. Hat der amnn sich dummer Weise komplettausgezogen, dann wären Sie auf deas Wohl ung Weh der Kinder alleine angewiesen!

nun es gibt doch das berliner testament, das müsst ihr machen und gut ist, lies mal: Als Berliner Testament bezeichnet man im deutschen Erbrecht ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll.

Das ist zwar nett von Ihnen gemeint, aber die Immobilie ist nicht mehr testamentarisch zu vererben!