Familienangehörige einstellen im öffentlichen Dienst
Ist es im öffentlichen Dienst erlaubt, dass ein Gruppenleiter seine Lebenspartnerin einstellt, unter der Voraussetzung, dass er bereits die Regeln der öffentlichen Ausschreibung geschickt umgangen ist und die Partnerin als "einzig akzeptable" Kandidatin präsentiert?
4 Antworten
Er darf seine Partnerin nicht einstellen. Bei allen Dingen im öffentlichen Dienst, bei denen Familienangehörige oder "ähnliches" eine Rolle spielen, muss der Vorgang in der Regel abgegeben werden. Grundsatz der Befangenheit - eine "neutrale" Sicht ist ja in dem Fall nicht möglich. Der Gruppenleiter hätte also die Entscheidung an jemand anderen abgeben müssen.
Wenn du mit dem Verfahren bisher nicht einverstanden bist, dann wende dich an den Personalrat. Verboten ist es nicht, aber es wird sowieso immer Ärger geben, wenn beide im gleichen Bereich arbeiten. Er hat doch auch einen Chef/ eine Chefin, was sagt der/die denn dazu?
ganz normal, was ist los, wofür hab ich denn Privilegien, damit ich sie benutze, ist doch sonnenklar
hast du noch nie ein mittelalterliches handelsspiel gespielt?
die Gilde und die Gilde 2 kann ich sehr empfehlen
da kann man auch heiraten
und wenn du dich auf ein amt bewirbst, wen wählst du oder dein Ehepartner wohl?
ist doch ganz normal
Meines Erachtens, sehr zweifelhaft,