Familienangehörige einstellen im öffentlichen Dienst

4 Antworten

Er darf seine Partnerin nicht einstellen. Bei allen Dingen im öffentlichen Dienst, bei denen Familienangehörige oder "ähnliches" eine Rolle spielen, muss der Vorgang in der Regel abgegeben werden. Grundsatz der Befangenheit - eine "neutrale" Sicht ist ja in dem Fall nicht möglich. Der Gruppenleiter hätte also die Entscheidung an jemand anderen abgeben müssen.

Aber gibt es irgendein Gesetz oder eine Regel in unserem regelungsfreudigen Land, das ihm das von vornherein verbieten könnte?

@Yucca12

Was ist er denn? Beamter oder Arbeitnehmer? Für Beamte gibts solche Grundsätze im Beamtengesetz.

@Innerlicht

Er ist Angestellter.

Wenn du mit dem Verfahren bisher nicht einverstanden bist, dann wende dich an den Personalrat. Verboten ist es nicht, aber es wird sowieso immer Ärger geben, wenn beide im gleichen Bereich arbeiten. Er hat doch auch einen Chef/ eine Chefin, was sagt der/die denn dazu?

Der Personalrat ist gleichzeitig auch ein Gruppenleiter, also auf gleicher Ebene, und hat meistens allerhöchstes Verständnis für seinen Kollegen. Und der Chef des Chefs ist leider nicht all zu clever und lässt sich durch die zugegebenermaßen vorhandene Eloquenz des Gruppenleiters stets überzeugen, oft auch um einfach seine Ruhe zu haben. Eine massive Beschwerde aller Untergebenen des Gruppenleiters wegen anderer Probleme wurde einfach weggewischt und die einzige Reaktion darauf ist, dass die "ungezogenen" Mitarbeiter nun selbst ständig unter Beschuss stehen - únter Mithilfe der Personalabteilung. Die Klüngelwirtschaft pufft und stinkt an allen Ecken und Enden, aber da es sich um die Stadtverwaltung einer kleinen Stadt handelt, ist niemand da, der dagegen vorgehen kann.

@Yucca12

Der Personalrat besteht nie nur aus einer Person - es gibt also andere, die du ansprechen kannst. Bist du denn in dem Team, in dem im Moment diese Einstellung vorgenommen werden soll?

@angy2001

Nein, dann wüsste ich mich zu wehren. Aber ich bin in dem Team, das die Frau des Chefs an die Seite gestellt bekommt. - Mit dem Personalrat hast du natürlich Recht, aber was nützen einem die anderen, wenn sie nichts tun, ohne sich mit dem Vorsitzenden abzustimmen, bzw. zwar empört über die Schilderungen der Missstände den Kopf schütteln und die Augen rollen, aber nicht in der Lage sind, irgendwas im Interesse der Angestellten zu unternehmen. - Ich danke dir aber trotzdem für deinen Rat, auch wenn der in meiner Situation zu nichts führt.

@Yucca12

Tut mir leid, dann wünsch ich dir alles Gute.

ganz normal, was ist los, wofür hab ich denn Privilegien, damit ich sie benutze, ist doch sonnenklar

hast du noch nie ein mittelalterliches handelsspiel gespielt?

die Gilde und die Gilde 2 kann ich sehr empfehlen

da kann man auch heiraten

und wenn du dich auf ein amt bewirbst, wen wählst du oder dein Ehepartner wohl?

ist doch ganz normal

Meines Erachtens, sehr zweifelhaft,