Gibt es in Stellenplan einen Unterschied zwischen einer befristeten und unbefristeten Stelle?

4 Antworten

Bei uns werden Azubis nach der Ausbildung i.d.R. unbefristet eingestellt. Allerdings gibt es ab und zu auch Ausnahmen.

Es ist schon vorgekommen, dass man sich bei einem Azubi nicht sicher war, ob er nach der Ausbildung immer noch öfter krankheitsbedingt (vorwiegend am Freitag oder Montag) ausfällt, bzw. wie er sich gegenüber seinen KollegInnen und Vorgesetzten verhält oder ob er seinen Aufgaben gewachsen ist.

Da bei einer Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung das Kündigungsschutzgesetz sofort greift, egal ob mit oder ohne Probezeit, möchte man bei solchen ehemaligen Azubis eine Chance haben, sich nach einer gewissen Zeit (ein oder zwei Jahre) problemlos trennen zu können und bietet deshalb einen befristeten Arbeitsvertrag an.

Es gab auch schon Befristungen, weil MA in Elternzeit gegangen sind, sich eine Auszeit (z.B. Sabbatical, Pflege von Angehörigen) genommen haben u.s.w. und man nicht sicher war, ob und wann diese wieder im Betrieb sind und ob danach noch entsprechende Arbeitsplätze frei sind.

Eine Befristung einer Arbeitsstelle ist gemäß §14 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig. In dem Fall deines Freundes, trifft der §14 Abs.1 Nr.2 TzBfG zu. Hierbei wird nach der Ausbildung, eine Stelle mit einer 1 Jährigen Befristung angeboten. Das ist inzwischen fast in allen Behörden der Fall und soll den Auszubilden ein wenig schützen. In diesem Jahr ergibt sich dann vielleicht eine andere Stelle in der Behörde. Entweder er wird für die Stelle vorgeschlagen, oder er bewirbt sich direkt auf diese. In beiden Fällen wird er einen neuen Arbeitsvertrag nach einem Jahr unterschreiben. Hierbei spielen die Mittel (Gelder) auch eine große Rolle.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich, wenn es ein Maximum an festen Stellen gibt, wird der Rest mit befristet und via Zeitarbeit besetzt. Normales Vorgehen.

Corona hat viele Befristete Stellen bei Behörden geschaffen, von daher ist das keineswegs ungewöhnlich.