Falschlieferung wird nicht abgeholt. Ab wann darf ich es behalten?
Hallo liebe Community,
eine kleine Frage am Rande.
Ich hatte mir letztes Jahr Kaminholz bestellt, welches am 7. Dezember in Teillieferungen eintraf. Bei der Kontrolle sah ich, dass 2x 30Kg Säcke Sonnenblumenkerne dabei war, anstatt das Holz. Hatte noch am gleichen Tag eine Email geschrieben, mit Bitte um Tausch und Abholung der Falschlieferung. Am 10. Dezember rief ich sogar nochmals an. Da wurde mir gesagt, ich würde das bestellte Holz erhalten und die Sonnenblumenkerne würden abgeholt werden. In der gleichen Woche bekam ich auch das Holz geliefert, aber ein Abholungsauftrag für die Kerne gab es nicht. Also wieder eine Email geschrieben mit der Antwort, es würde sich jemand melden, zwecks Abholungstermin. Dies ist im Dezember nicht geschehen.
Also Anfang Januar nochmals angerufen und da wusste auf einmal keiner mehr was von einer Falschlieferung und es würde sich wieder jemand bei mir melden, um einen Abholungstermin für die Sonnenblumenkerne zu vereinbaren. Was soll ich sagen, bis heute wieder kein Anruf oder Email.
Was nun machen? Die 60 Kg Sonnenblumenkerne stehen bei mir rum, nehmen Platz weg und würde die gerne einem Tierheim in der Nähe spenden, wenn nichts passiert. Darf ich das? Geht irgendwann die Falschlieferung in mein Besitz über, wenn der Händler sich, trotz meiner Anmahnung, nicht meldet? Möchte ungern den Rückversand auf meine Kappe nehmen, da das Gewicht eines Paketes, durch die Umverpackung, mehr als 30 Kg wiegt und ich sicher bin, dem Portokosten hinter her zu laufen.
4 Antworten
Du hast deine Pflichten bei Falschlieferung schon mehr als erfüllt. Wie lange genau man die Sachen aufbewahren muss, weiß ich leider nich mehr. Länger als ein halbes Jahr aber definitiv nicht. Allerdings is 1 Monat definitiv zu kurz. Nach dieser Frist kann man damit machen was man will.
Was steht auf dem Lieferschein, wenn die Kerne nicht auf dem Lieferschein stehen und auch nicht auf der Rechnung, wird es dem Zulieferer wahrscheinlich nicht auffallen, daß die Kerne beu dir gelandet sind!! Alles Gute
Wenn eine Falschlieferung dir (Platz-)probleme bereitet, kannst du diese recht bald "entsorgen".
Ich ganz persönlich würde wie folgt vorgehen:
Ich schriebe den Lieferanten an, dass und welche Probleme mir diese Falschlieferung bereite (nicht zu detailliert, "Platzprobleme" und "Geruchsbelästigung" reichen aus). Dröhte an, einen Notverkauf zu machen, wenn die Falschlieferung nicht binnen 14 Tagen nach Briefdatum abgeholt würde (reicht aus).
Den Erlös des Notverkaufs abzüglich deiner Kosten muss ich ihm dann überweisen.
Ich drohe sicherheitshalber an, dass für den Fall, dass ein Notverkauf nicht möglich sei, da kein Käufer zu finden, ich die Falschlieferung entsorgen werde.
Dann kann ich nach 14 Tagen die Falschlieferung entsorgen.
Zu meinem Eigentum wird die Falschlieferung aber so schnell nicht, da hier klar erkennbar ein Irrtum des Lieferanten vorliegt.
Hm...das ist eine schwierige Geschichte. Geh mal von 1-2 Monaten aus. Dann kümmert sich bestimmt keiner mehr.
Aber achte darauf, dass die dann nicht irgendwann anfangen dich zu mahnen.