Falschlieferung wird nicht abgeholt. Ab wann darf ich es behalten?

4 Antworten

Du hast deine Pflichten bei Falschlieferung schon mehr als erfüllt. Wie lange genau man die Sachen aufbewahren muss, weiß ich leider nich mehr. Länger als ein halbes Jahr aber definitiv nicht. Allerdings is 1 Monat definitiv zu kurz. Nach dieser Frist kann man damit machen was man will.

Was steht auf dem Lieferschein, wenn die Kerne nicht auf dem Lieferschein stehen und auch nicht auf der Rechnung, wird es dem Zulieferer wahrscheinlich nicht auffallen, daß die Kerne beu dir gelandet sind!! Alles Gute

Wenn eine Falschlieferung dir (Platz-)probleme bereitet, kannst du diese recht bald "entsorgen".

Ich ganz persönlich würde wie folgt vorgehen:

Ich schriebe den Lieferanten an, dass und welche Probleme mir diese Falschlieferung bereite (nicht zu detailliert, "Platzprobleme" und "Geruchsbelästigung" reichen aus). Dröhte an, einen Notverkauf zu machen, wenn die Falschlieferung nicht binnen 14 Tagen nach Briefdatum abgeholt würde (reicht aus).

Den Erlös des Notverkaufs abzüglich deiner Kosten muss ich ihm dann überweisen.

Ich drohe sicherheitshalber an, dass für den Fall, dass ein Notverkauf nicht möglich sei, da kein Käufer zu finden, ich die Falschlieferung entsorgen werde.

Dann kann ich nach 14 Tagen die Falschlieferung entsorgen.

Zu meinem Eigentum wird die Falschlieferung aber so schnell nicht, da hier klar erkennbar ein Irrtum des Lieferanten vorliegt.

Hm...das ist eine schwierige Geschichte. Geh mal von 1-2 Monaten aus. Dann kümmert sich bestimmt keiner mehr.

Aber achte darauf, dass die dann nicht irgendwann anfangen dich zu mahnen.