Falsche Lohngruppe?
Ich habe gestern ein Schreiben meines AG erhalten in dem mir die rückwirkende Einteilung in eine andere, höhere Gehaltsgruppe zugesprochen wurde. Ich solle den Änderungsvertrag unterschreiben und zurücksenden. Da mir dies seltsam vorkam, habe ich nachgehakt und erfahren, dass ich seit meiner Einstellung vor ein paar Jahren in eine falsche Lohn/Gehaltsgruppe eingeteilt war. Dies hat der neue Personalchef nun festgestellt. Habe ich Ansprüche meine "Einbußen" einzufordern? (immerhin ca. 100€ im Monat und das seit über 3 Jahren). Oder habe ich Pech gehabt, weil ich es nicht selbständig bemerkt habe, dass ich in der falschen Gehaltsgruppe einsortiert war?
2 Antworten
Einen Anspruch auf das rückwirkend festgestellte höhere Entgelt haben Beschäftigte nur unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen/arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist (meist 3 oder 6 Monate). Sollte, wider Erwarten, keine Ausschlußfrist greifen, dann verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren.
Ggf. sollte mit dem ArbG gesprochen werden, ob er das freiwillig nachzahlt oder eine angemessene Kompensationszahlung leistet...
Da hast du pech gehabt. Der Arbeitgeber bekommt deine Lohnsteuerklasse von Finanzamt mitgeteilt. Du bist in der Pflicht, die Steuerklasse mit jedem Lohnbescheid zu prüfen und über das Finanzamt ändern zu lassen.
falsche Lohn/Gehaltsgruppe
Ich hatte gedacht du meintest hier die Steuerklasse. Aber immer schön wenn man gleich so zickig reagiert.. Wahrscheinlich hast du das direkt verdient. Ist der sogenannte A-Zuschlag
Offensichtlich die Frage nicht verstanden.
Wo beziehe ich mich in meiner Frage denn bitte auf die Lohnsteuerklasse?