Nach 2 Wochen gekündigt, kriege ich trotzdem mein Geld?
Ich habe vor 2 Wochen im Einzelhandel als Teilzeitkraft angefangen. Es ist ein bekannter Klamotten Laden, dessen Namen ich lieber nicht nennen möchte. Ich habe jedoch nach kurzer Zeit gemerkt, das es mir dort überhaupt nicht gefällt und ich wollte dann eigentlich direkt wieder weg von dort. Ich habe heute morgen angerufen und gesagt, das ich krank bin und die ganze Woche auch krank sein werde und das ich auch demnächst das Gespräch suchen will, sie sagte dann direkt das wir die Probezeit dann auch beenden können, weil ich letzte Woche schon einmal gefehlt habe, da ich diesen Druck einfach nicht ausgehalten habe. Sie meinte dann auch ich bräuchte gar nicht mehr kommen und brauch auch nichts unterschreiben. Ich frage mich nun, ob ich Ende des Monats die letzte Woche noch bezahlt bekomme, die ich gearbeitet habe?
Ich freue mich sehr über Antworten! :)
6 Antworten
Für die Zeit, wo du gearbeitet hast, bekommst du auch dein Geld.
Aber an den Tagen, wo du krank warst/bist, bekommst du aber keinen Lohn, dafür aber Krankengeld von der Krankenkasse.
der AG muß die Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten und dafür bekommst du auch noch Geld
Wichtig ist, daß Du eine Krankmeldung vom Arzt einreichst.Der AG muß Dir schriftlich kündigen, daß kann er ohne Frist und ohne Angabe eines Grundes., da Du Dich in der Probezeit befindest.
Nein wirst du nicht. Probezeit darf die paar tage gelten.
Ja du bekommst das bezahlt was du gearbeitet hast. Strenggenommen bekommst du auch die Zeit bezahlt wo du krank warst
Mit Probezeit wird er die gesetzliche Probezeit meinen. Unterschrieben hat nicht die Kündigung. Zitat: "Sie meinte dann....brauch auch nichts unterschreiben."
So wie es hier andeutet hat ein bestehendes Arbeitsverhältnis bestanden was lediglich noch in der Probezeit war.
Ja genau, ich habe einen Vertrag unterschrieben am Anfang! :) Ich hätte nun eigentlich 3 Monate Probezeit gehabt.
ja, aber auch bezahlte. warum hast du aufgehört?
Da die Fragestellerin jetzt schon krank ist, hat sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sie muss sich bei der Krankenkasse melden und Krankengeld beantragen aber was die Berechnungsgrundlage ist weiß ich in diesem Falle nicht. Normal bemisst sich die Höhe nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate und davon dann ungefähr 60% (abhängig von der Krankenkasse).
er hat nichts unterschrieben. spqeit ich weiss dürfen die 3 probetage haben.