Falschaussage meiner Frau wegen angeblicher Körperverletzung jetzt Gerichtstermin wie soll ich mich verhalten?

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Da wahrscheinlich niemand dabei war, steht hier erst mal Aussage gegen Aussage.

Sie müsste schon ein ärztliches Attest vorweisen um ihre Behauptung zu erhärten.

Letztlich wirst du abwarten müssen, wie das Gericht das beurteilt.

Immerhin hast du sie ja nicht auf die Straße gesetzt, wenn sie bei ihrer Mutter ein Wohnrecht hat.

Das Kontaktverbot kann dich ja nicht sonderlich belasten, wenn ihr euch ohnehin getrennt habt.

keybe 
Fragesteller
 06.08.2016, 23:54

Sie zieht nun die Anzeige zurück, da sie eine ohnehin eine Falschaussage gemacht hat. Können Sie mir sagen, ob das Einfluss auf das Verfahren hat bzw. wie es nun weitergeht?

  1. Aussage verweigern (Ohne Anwalt ist Schweigen Gold)
  2. Anwalt anrufen und mit ihm Akteneinsicht fordern
  3. Solange es keine Beweise gibt, steht Aussage gegen Aussage. 
  4. Und "Im Zweifel für den Angeklagten"
  5. Ohne Beweise können sie dir nichts. In DE musst so etwas nachgewiesen werden mit eindeutigen, handfesten Beweisen.
ArchEnema  05.08.2016, 14:46

Leider werden in solchen Fällen oftmals die Männer benachteiligt, in der Annahme, dass Frauen ja nie die Bösen sind.

Auf "im Zweifel für den Angeklagten" würde ich mich gerade in so einem Fall also nicht verlassen...

Ja, auf jeden Fall brauchst Du einen Anwalt! Und solltest Deinerseits Anzeige gegen sie stellen. Da dürfte einiges zusammenkommen, z.B. Vortäuschen einer Straftat.....aber am besten erstmal mit einem Anwalt sprechen!

Für ein verheiratetes Paar lebt Ihr wohntechnisch gesehen unter ungewöhnlichen Voraussetzungen.

Geht es jetzt um die Zuweisung der Wohnung kann sich der Richter nun nicht einfach über die vorhandene Situation hinwegsetzen und wird dies wahrscheinlich auch nicht machen.

Du lebst in der von Deinem Vater angemieteten Wohnung als Untermieter, Deine Frau lebt wohl wieder bei Ihrer Mutter. Es gibt überhaupt keinen Ansatzpunkt ihr die bisherige eheliche Wohnung zuzuweisen, denn sie würde ja durch eine Trennung nicht wohnungslos dastehen.

Ich hoffe nur, dass Du Dich anwaltlich ( Fachanwalt für Familienrecht ) vertreten läßt.

wer vor Gericht die besseren Beweise hat, dürfte die Angelegenheit für sich entscheiden.