Falsch geparkt, Vom unbekannten gefilmt - strafe?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er darf filmen bzw. fotografieren ! Lediglich publizieren darf er nicht.

Ein Zeuge darf selbstverständlich FALSCHPARKER anzeigen.

Es gilt auch nicht Aussage gegen Aussage. Der Falschparker kann sich im Zuge einer Betroffeneneinlassung dazu äußern.

Crack  01.05.2013, 09:38

DH!

Bmerzedes 
Fragesteller
 02.05.2013, 00:41

Und was denkst du worauf sich die ganze sache belaufen könnte? Strafe evtl.? (Auch wenn Parkzeit unter einer minute?)

So weit ich weiß, darf dich keiner ohne deine Erlaubnis filmen. Sollte trotzdem etwas kommen, würde ich mich an deiner Stelle genauer informieren und dann je nach Info dagegen vorgehen.

Bmerzedes 
Fragesteller
 30.04.2013, 17:10

Hm nagut, rechtsschutz ist vorhanden für alle fälle.. , danke

Crack  01.05.2013, 09:37

So weit ich weiß, darf dich keiner ohne deine Erlaubnis filmen.

Wo steht das?

du kannst nur abwarten und den fall der fälle dir eine gute ausrede bereit halten,ausserdem sind 3 Minuten erlaubt! und wo kein kläger ist,ist auch kein richter!

Bmerzedes 
Fragesteller
 30.04.2013, 17:22

So ist es.. Danke für die antwort

Crack  01.05.2013, 09:37

ausserdem sind 3 Minuten erlaubt!

Wo steht denn das???

eigentlich nicht, vor gericht ist es unzulässig und dann heißt es aussage gegen aussage

Bmerzedes 
Fragesteller
 30.04.2013, 17:06

Hm danke erstmal für die blitzantwort :P Ja das dacht ich mir auch, trotzdem sind mir da fällte bekannt die mich da stutzig machen.. wie der rentner der leute fotografiert hat die an ein- und ausfahrten geparkt haben.. evtl dient es auch nur der abschreckung hm

Ulaanbaatar  01.05.2013, 07:57

nicht Aussage gegen Aussage sondern Zeuge gegen Betroffener

Es ist gut und richtig, dass auch Zivilpersonen diese Verkehrssünder anzeigen dürfen !!!