Falsch geparkt, Vom unbekannten gefilmt - strafe?
Hallo leute habe letztens auf einer arztpraxis geparkt, um nicht für die apotheke nebenan 30minuten einen parkplatz zu suchen (War nur für ne Minute, da ich sonst ins überfüllte Parkhaus müsste) Nun, auf dem weg zum auto sah ich einen mann mit einem kopfhörer im ohr, und einer digitalcamera auf mich gerichtet. Zu meiner Frage, sollte ich da was befürchten, in Richtung strafzettel zu bekommen? Darf da jeder Politesse spielen? Danke für die antworten
6 Antworten
Er darf filmen bzw. fotografieren ! Lediglich publizieren darf er nicht.
Ein Zeuge darf selbstverständlich FALSCHPARKER anzeigen.
Es gilt auch nicht Aussage gegen Aussage. Der Falschparker kann sich im Zuge einer Betroffeneneinlassung dazu äußern.
DH!
Und was denkst du worauf sich die ganze sache belaufen könnte? Strafe evtl.? (Auch wenn Parkzeit unter einer minute?)
So weit ich weiß, darf dich keiner ohne deine Erlaubnis filmen. Sollte trotzdem etwas kommen, würde ich mich an deiner Stelle genauer informieren und dann je nach Info dagegen vorgehen.
Hm nagut, rechtsschutz ist vorhanden für alle fälle.. , danke
So weit ich weiß, darf dich keiner ohne deine Erlaubnis filmen.
Wo steht das?
du kannst nur abwarten und den fall der fälle dir eine gute ausrede bereit halten,ausserdem sind 3 Minuten erlaubt! und wo kein kläger ist,ist auch kein richter!
So ist es.. Danke für die antwort
ausserdem sind 3 Minuten erlaubt!
Wo steht denn das???
eigentlich nicht, vor gericht ist es unzulässig und dann heißt es aussage gegen aussage
Hm danke erstmal für die blitzantwort :P Ja das dacht ich mir auch, trotzdem sind mir da fällte bekannt die mich da stutzig machen.. wie der rentner der leute fotografiert hat die an ein- und ausfahrten geparkt haben.. evtl dient es auch nur der abschreckung hm
nicht Aussage gegen Aussage sondern Zeuge gegen Betroffener
Es ist gut und richtig, dass auch Zivilpersonen diese Verkehrssünder anzeigen dürfen !!!