Fallen Schäden durch Setzrisse unter die fünfjähtige Gewährleistung des Bauträgers?

2 Antworten

Dies muss im Einzelfall hinsichtlich Ursache, Betroffene Komponenten und Verantwortlichkeiten entschieden werden.

Hier ist das sehr detailliert und verständlich beschrieben:

http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=48925

Das ist die Frage der Fragen: Vorfrage ist nämlich, ob das Entstehen der Setzrisse in den Verantwortungsbereich des Bauträgers fällt, ob er z.B. bei der Gründung des Hauses Fehler gemacht hat oder ob er bei der Verfliesung Dehnfugen vergessen hat etc. Wenn all das nicht der Fall ist, braucht er nicht dafür aufzukommen. Du als Auftraggeber bist insofern in der Nachweispflicht. Ob es sich für 6 Fliesen lohnt da einen Sachverständigen einzuschalten? Meine persönliche Einschätzung lautet: Nein.