Kauf ETW vom Bauträger. Wie ist das mit Gewährleistung, wer darf Reparaturen erledigen?

1 Antwort

Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist zunächst mal, dass eine Abnahme rechtswirksam erfolgt ist.

Wenn diese rechtswirksam erfolgt ist, dann mußt du den Mangel beim Bauträger anzeigen. Dieser muss den Mangel dann auf seine Kosten (während der Gewährleistungsfrist) beseitigen lassen.

Problematisch wird es, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt und der Mangel im gemeinschaftlichen Eigentum liegt, bzw. wenn der Bauträger den Mangel nicht anerkennt. Alle Möglichkeiten hier zu erörtern, würde aber den Rahmen sprengen.