unsere Baufirma hat eine Baugrube in Hanglage ausgehoben und nicht gestützt.,jetzt ist die Erde g ge

7 Antworten

Ein solcher Schaden wird über die Bauleistungsversicherung reguliert. Einfach dort melden, dann werden die Kosten übernommen und die Versicherung nimmt beim Bauunternehmer Regress.

Wenn deine Ausführung und Annahme stimmt bleiben Dir nur die zuvor gebnannten Schritte: BauBG und Rechtsanwalt. Die Betriebshaftpflicht des Baubetriebes/Subunternehmers wird da nicht greifen. Schäden deckt die zwar ab, aber nicht aus Dummheit oder fehlender, fachlicher Qualifikation bei der Ausführung.

Du wirst starke Nerven brauchen! ggf. solltest Du den Bauunternehmer mal darauf hinweisen das Du Verzugsschäden geltend machst, denn alle nachfolgenden Gewerke hängen durch die Verzögerung hinterher. Kommt er der Sache nicht schnell nach wird aus den Kosten für die Beseitung des Fehlers ein unglaublich langer Rattenschwanz: Die Maler können zu dem dann vorhandenen Termin nicht weil die anders verplant sind, du brauchst ne Ersatzfirma oder du musst länger woanders zur Miete wohnen, die Bereitstellungszinsen der Finanzierung werden fällig und vieles mehr!

Für Böschungen gibt es Vorschriften von der Bau BG.Je nach Bodenbeschaffung darf ein bestimmter Winkel nicht überschritten werden.Ist dieses nicht möglich,müssen Spundwände eingezogen werden.Dass die Erde abgerutscht ist,ist der Baufirma Ihr eigenes Problem und der Bauherr muss nicht haften.Mein Tip: ruf die Bauberufsgenossenschaft an und vereinbare einen Termin mit den zuständigen Bezirksleiter an der Baustelle.Der wird der Baufirma paar Takte sagen und schreiben.Dann sind die kuriert!

Es ist doch wohl nicht Eure Baufirma???

Ihr habt vermutlich einen Vertrag mit dem Bauträger. Wenn sich wirklich trotz Baugrunduntersuchung eine völlig unvorhergesehene Leistung ergeben sollte, dann muß das eigentlich Unwahrscheinliche vom Bauträger und zuallererst vom Planer geprüft werden.

Alles andere geht Euch vorerst gar nichts an, es sei denn, Ihr habt bei einem Rohrbruch Wasser in die Baustelle laufen lassen.

Wenn die Baustelle ohne Verbau geplant wurde und nicht funktioniert, kann´s auch ein Planungsfehler sein.

Ein Bauträger kann nicht nur kassieren, er muß auch organisieren und seine Kunden abschirmen.

... schaue bitte in den Auftrag, wurde die Sicherungsmaßnahme beauftragt und gibt es schon ein Urteil, welches Deine Behauptung stützt? Binde ein die Bauleistungsversicherung, die sich ja jeder Bauherr genau aus diesen Gründen leistet. Viel Glück.