Fallbeispiel Strafrecht Beleidigung?
Es gibt drei Protagonisten A B C
A sagt "Ich finde das B ein Vollidiot ist" B fragt darauf hin C "Was ist deine Meinung dazu" daraufhin entgegnet C "Ich stimme dem zu was A gesagt hat" . Hat sich C dann auch wegen Beleidigung Strafbar gemacht ?
2 Antworten
Meines Erachtens, kann die Situation eine gemeinschaftliche Beleidigung darstellen.
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"Wie wird die Beleidigung definiert?
Eine Beleidigung ist zunächst einmal ein Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe der eigenen Missachtung oder Nichtachtung. Dies kann wörtlich, schriftlich, bildlich oder durch schlüssige Handlungen erfolgen." (Quelle)
Dieselbe Konstellation in einem Chat betrachtet, könnte milder bewertet werden, weil keiner der Protagonisten in Persona zugegen ist. Genau genommen, weiß niemand, ob er mit eine Chatbot, einer Person "oder dessen Haustier" schreibt :)
Ein "persönliche Herabwürdigung" ist demnach nicht auf Anhieb erkennbar.
Schwierig ist, dass keine persönliche Anrede vorliegt. Zwar sind A, B und C anwesend, aber A sagt offensichtlich nicht direkt zu B, was er von ihm hält.
Das könnte auch § 186 StGB sein: Üble Nachrede. Dann wäre C aus dem Schneider. Da jedoch B unmittelbar anwesend ist, könnte das Gericht dem Sachverhalt nach der Auffassung sein, dass das indirekte Anssprechen des B durch A gerade den Ausdruck der Missachtung stärkt. Quasi selbst ein Ausdruck der Nichtachtung darstellt. Die Zustimmung von C, auf Bs Nachfrage hin, ist ebenfalls eine Kundgabe der eigenen Missachtung/Nichtachtung von B.
Ich halte § 185 StGB als gemeinschaftliche Tat für sehr wahrscheinlich.
(Sorry. Nehme es bitte nicht persönlich.
Eine sogenannte Freundschaftsliste pflege ich hier nicht.
Ich schreibe oftmals "frei Schnauze" , was "Freunde" lediglich in Verruf bringen könnte. Das möchte ich keinesfalls)
Dann hat C zugestimmt, dass A "etwas findet". Hätte A gesagt "B ist ein..." Dann würde C dem zustimmen.
Wenn man Haarspalterei betreiben will...
Es ging mir ja mehr um eine juristisch genau Analyse des Falls
Da gebe ich weiter an Juristen.
Also das sollte jetzt auch auf keine Fall respektlos rüberkommen. Vielen dank für deinen Beitrag.
Das sind so typische Fragen für Jurastudenten. Ein Kumpel hat mir mal von solchen Spitzfindigkeiten erzählt. "A schlägt B einen Nagel in den Kopf. B verstirbt. Kann A von Bs Hinterbliebenen die Herausgabe seines Nagels einfordern?"
Boah...
Ich hätte nicht lachen sollen. 😅
🤣🤣🤣🤣 Sorry wenn ich lach
Das erinnert mich an den amerikanischen Rechtsanwalt, der ein Kistchen sehr teurer handgefertigter Zigarren gegen Schäden versichern ließ. Nachdem er sie genüßlich aufgeraucht hatte, wollte er von der Versicherung den Schaden erstattet bekommen. Diese hat ihn jedoch wegen Brandstiftung angezeigt :))))
Also A hat sich aus meiner Sicht definitiv strafbar gemacht