Urkundenfälschung „umgehen“?
Hallo!
Hatte heute in der Schule eine rege Diskussion mit einem Freund!
Ich bin 17, er ist 16. In unserem Umfeld gibt es eine Disco, welche nur Leute ab 17 reinlässt. Er hat mir nun vorgeschlagen sich einen Ausweis von der Website kartenbude.de zu holen und es damit zu versuchen.
Da das Fantasieausweise seien, sei es keine Urkundenfälschung. Ich habe daraufhin entgegnet, dass man es trotzdem mit einem echten Ausweis verwechseln könne und es deshalb sehr wohl strafbar sei.
Darauf wiederum meinte er, dass auf der Karte ein Aufdruck ist welcher besagt: „Diese Karte ist eine Requisite.“, wodurch es legal sei.
Ich bin zwar noch nicht ganz überzeugt, prinzipiell müsste das aber eigentlich so durchgehen oder? Mir geht es auch gar nicht darum ob er das macht, die Rechtsprechung hier würde mich aber wohl interessieren.
Ach ja: Es geht um Österreich
3 Antworten
Dabei kommt es nicht darauf an, was auf dem Dokument steht, sondern was du damit vor hast. Soll es den Anschein eines echten Dokumentes erwecken, und du willst es als solches nutzen, ist es strafbar.
Wenn du einen dieser Fake-Ausweise hast, und damit Personenstandsfälschung begehst, machst du dich auch in Österreich strafbar.
Kann Ich für Österreich echt nicht sagen, aber wenn er es wirklich durchziehen will, besser du kommst später zur Party als er, bzw du kennst Ihn einfach nicht ;)