Als Untermieter ummelden, aber Hauptmieter wohnt woanders?
Hallo, ich wohne seit dem Ersten des Monats zu Untermiete. Der Hauptmieter ist in eine andere Stadt gezogen und ich teile die Wohnung mit seiner Tochter (WG). Er hat die Erlaubnis für Untervermietung vom Vermieter/Hausbesitzer eingeholt.
Als ich mich heute ummelden wollte, hat die Dame im Bürgeramt aber die Wohnungsbestätigung (gem. § 19 Abs. 3 BMG) aber nicht angenommen, weil der Hauptmieter nicht mehr in der Wohnung gemeldet ist. (Er hat aber sein alte/ meine neue Adresse angegeben, da er zum Zeitpunkt des Unterschreibens noch in der alten Wohnung wohnte).
Die Frage ist nun wie ich mich ummelden soll? Ich habe auch keinen Zugriff mehr auf meinen alten Briefkasten etc. was echt belastend ist.
Danke für die Hilfe.
2 Antworten
Wozu brauchst Du den alten Briefkasten?
Die Dame vom Bürgeramt macht meines Wissens nach einen großen Fehler:
Fakt ist, dass Dein Wohnungsgeber der Hauptmieter ist. Wenn man eine Wohnung gemietet hat, heißt das aber noch lange nicht, dass man diese auch selbst bewohnen muss und es bedeutet auch nicht, dass man die Wohnung nicht untervermieten darf.
Das gleiche gilt für jegliche Vermieter, deren Mietobjekt fern vom eigentlichen Wohnort liegt. Auch wenn sie nicht selbst in der Stadt gemeldet sind, in der die Wohnung liegt, sind sie Wohnungsgeber und vom Gesetzgeber ist es bewußt so gewollt, dass der-/diejenige, der/die das Sagen hat, wer in der Wohnung wohnen kann oder nicht, auch der/die Wohnungsgeberin ist.
Vielleicht kannst Du aber das Problem dadurch lösen, dass Dir der Vater Deiner Mitbewohnerin noch einmal das Dokument ausstellt, versehen mit seiner neuen Adresse. Das sollte aber dann wirklich reichen.
Lass die wohnungsgeberbescheinigung Neu ausstellen und nimm deinen Vertrag mit. Die Namen sollten ja übereinstimmen und somit für die Dame beim Amt kein Problem mehr bestehen. Was ist mit dem Briefkasten du bewohnSt doch jetzt die wg oder?