Fahrtzeit =Arbeitszeit?

6 Antworten

Wenn Du an wechselnden Standorten (z. B. Filialen) oder bei mehreren Kunden am Tag tätig bist, dann sind die Fahrzeiten auch Arbeitszeit. Ob Voll- oder Teilzeit ist genauso unerheblich, wie die Benutzung des Dienstwagens. Steuerrechtlich sind das Auswärtstätigkeiten.

Der Grund ist relativ klar - der ArbG bestimmt den Ort der Arbeitsleistung - er kann das Betriebsrisiko (nämlich Fahrzeiten) nicht auf den ArbN abwälzen.

Die Fahrt zum "Hof" wäre allerdings dann Weg zur ersten Tätigkeitsstätte und damit privat sowie auch die Rückfahrt vom "Hof" nach Hause.

Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat 2016 entschieden, daß auch Fahrten von zu Hause zum Kunden und vom letzten Kunden nach Hause als Arbeitszeit zu werten sind (AZ: C – 266/14 - gem. EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG) - das konnte bis dato aber durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichend geregelt werden; solche Regelungen dürften aber inzwischen als europarechtswidrig einzustufen sein.

In meinem Vertrag ist es nicht gesondert geregelt! Also kann ich ja dfavon ausgehen das ich es bezahlt bekomme, denn im Tarifvertrag streht es ja genauso wie du es mir beschrieben hast

unter bestimmten Umständen ist im Renigungsgwerbe auch die Fahrzeit wie Arbeitszeit zu vergüten - z.B. wenn man sich an einer Sammelstelle einzufinden hat und von dort zum Objekt verbracht wird oder wenn man mehrere Objekte zu reinigen hat, ist die direkte Wegezeit von einem Objekt zu anderen auch als Arbeitszeit zu vergüten

siehe dazu:

Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (RTV Gebäudereinigung)

2. Beginn und Ende der Arbeitszeit an der Arbeitsstelle

2.1 Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle. Hat der Arbeitnehmer vor oder nach Aufsuchen der Arbeitsstelle eine betriebliche Sammelstelle (Aufenthalts-, Umkleide- oder Putzraum) aufzusuchen, beginnt oder endet die Arbeitszeit dort.

2.2 Die direkte Wegezeit zwischen mehreren aufzusuchenden Arbeitsstellen ist wie Arbeitszeit zu vergüten, wenn die Zeit zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der nächsten Arbeitsstelle (Zwischenzeit) bis zu drei Stunden beträgt. Wird für die direkte Wegezeit mehr als die Hälfte dieser Zwischenzeit benötigt, so ist die gesamte Zwischenzeit als Arbeitszeit zu vergüten. Wird die Zwischenzeit ausschließlich zur Bewältigung des Weges zwischen den Arbeitsstellen benötigt, so ist diese Wegezeit auch über drei Stunden hinaus wie Arbeitszeit zu vergüten.

2.3 Übersteigt der Zeitaufwand für den Weg vom Wohnsitz zur nichtregelmäßigen Arbeitsstelle den üblichen Zeitaufwand für den Weg zum Betriebssitz, so gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Jede angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde berechnet.

Quelle:

https://www.dr-hildebrandt.de/tarifvertrag/tarifvertrag-gebaeudereiniger/tv-gebaeudereiniger-03.htm

Wenn Du in verschiedenen Okjekten Deine Arbeit verrichtest, so gehören auch die Wegestrecken zwischen diesen Einsatzorten zu Deiner Arbeitszeit.

Musst Du vor Arbeitsbeginnn bei Deinem AG in einen Firmenwagen umsteigen oder diesen gar mit Arbeitsmaterial beladen und nach Arbeitsende diesen Wagen wieder auf dem Betriebsgelände abstellen, so sind auch diese Wege Arbeitszeit.

https://www.morgenpost.de/ratgeber/arbeitsrecht/article133879030/Sind-die-Fahrzeiten-von-der-Firma-zur-Baustelle-Arbeitszeit.html

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/europaeischer-gerichtshof-fahrzeit-zur-arbeit-kann-arbeitszeit-sein/

Von deiner Wohnung zur Arbeit ist Freizeit. Von Putzstelle 1 zu Putzstelle 2 ist Arbeitszeit. Von der letzten Putzstelle nach Hause ist wieder Freizeit.

Der Arbeitsvertrag regelt derlei. Dieser ist maßgeblich da der Arbeitgeber das auch anders handhaben kann.

Wenn wir beispielsweise zu einem Projekt 600km anreisen müssen beginnt unsere Arbeitszeit erst dort. Deswegen finden sich wenige für diese Projekte. Oder sie bleiben dann den Projektzeitraum (halbes Jahr oder länger) dort und lassen die Firma das Hotel blechen. Hat man Familie die man hin und wieder sehen will, pendelt man wöchentlich - jede 600km Fahrt ist jedoch Freizeit. Vor Ort von Baustelle zu Baustelle ist dies Arbeitszeit, muss jedoch peinlich genau im Fahrtenbuch erfasst werden.

Bei größeren Arbeitgebern wie dem meinen gibts eine Firmeneigene Reiserichtlinie die derlei regelt und der Vertrag weist nur auf diese hin. Informiere dich auf jeden Fall vorab ehe du unterschreibst und dann ausgebeutet wirst was ich mir gerade bei kleineren Firmen gut vorstellen kann..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ein Arbeitseinsatz gilt in dem Moment wenn du dein Büro zum Zweck des Aufsuchens des Fahrzeuges als begonnen. Deshalb wird in der Regel dann Dienstgang gestempelt.

Auf den Serviceberichten wird dann Fahrzeiten und Arbeitszeiten entsprechend aufgeführt da die Fahrzeiten meisst für den Kunden günstiger sind.

Für die Firma gilt von der Arbeitszeit der Moment wo du Dienstgang stempelst