Mittagspause in Spesenrechnung?

5 Antworten

Vielleicht hilft dir das... steht zwar nicht im Zusammenhang mit Verpflegung sonden mit Bezahlung, sagt aber aus, dass An und Abreise für Außendienstler prinzipiell Arbeitszeit sind.

Pausenzeiten rechnen nicht zur Arbeitszeit.

http://www.iww.de/lgp/archiv/bag-mit-klarstellender-entscheidung-reisezeiten-von-aussendienstmitarbeitern-sind-arbeitszeit-und-muessen-verguetet-werden-f561

psyburbia 
Fragesteller
 07.06.2013, 09:07

Aber für meine Spesen zählt doch die zeit, die ich von zuhause weg bin. Wenn ich nun also zum kunden fahre, dort ein gerät repariere und wieder weg fahre, kann ich dann doch meine halbstündige Pause machen. Danach fahre ich weiter nach hause und bin 8 Stunden von zuhause weg, was meine Zeit für die Verpflegungspausche komplettiert.

Oder sehe ich das falsch

romar1581  07.06.2013, 09:09

Ist die Summe der Arbeitszeit beim Kunden + Fahrzeit um Kunden zu erreichen (hin+rück) größer 8 Stunden, schuldet dir der Arbeitgeber das vertragliche Verpflegungsgeld.

Leider zählen Pausen nicht zur Arbeitszeit.

Wenn du eine Pause nach 6 Stunden machst, sähe der Bericht ungefähr so aus:

07:30 Fahrtantritt

08:30 Eintreffen + Arbeit beim Kunden

13:30 Pause

14:00 arbeit beim Kunden

14:30 Fahrtantritt Rückfahrt

15:30 Eintreffen Firma + Arbeitsende

romar1581  07.06.2013, 09:53
@romar1581

Dass Abwesenheit gilt, ging aus deinem Fragetext nicht eindeutig hervor. Wenn vertraglich festgelegt ist (Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag), dass bei Abwesenheit von über 8 Stunden eine Verpflegungspauschale fällig ist, dann schuldet sie dir der Arbeitgeber auch. Wenn festgelegt ist, dass Arbeitszeit gilt, dann nicht. Es lohnt sich die Verträge zu lesen. Deinen letzten Kommentar hatte ich nicht gelesen.

Das sehe ich genauso wie Du.

Schau in Deinen Vertrag, Fernsehsender halten das auch unterschiedlich. Deine Firma wird nicht so mächtig sein, dass sie sich über, von der Berufsvertretung ausgehandelte Ruhezeiten, Privilegien, ..., hinwegsetzen könnte.

Um was geht es Dir?

Deine Pause ist keine Arbeitszeit und darf auch nicht in Rechnung gestellt werden.

Damit Verpflegungsaufwand steuerfrei gezahlt werden kann, muss der Arbeitnehmer mindestens acht Stunden von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend sein.

Ob und ab wann ein Arbeitgeber "Spesen" erstattet, bzw. ob er überhaupt welche zahlt hängt letztlich vom Betrieb ab.

Die Pause zählt doch nicht als Arbeitszeit und wird also auch nicht bezahlt. Ja, Du hast dann nur 7,5 Stunden gearbeitet.

Es geht bei der Steuer um die Abwesenheit, nicht um die reine Arbeitszeit. Steht in den Lohnsteuerrichtlinien.