Mittagspause in Spesenrechnung?
Moin, habe gerade eine leichte Meinungsverschiedenheit mit meinem Arbeitgeber.
Ich arbeite im Außendienst als Sericetechniker. Zum Nachweis unserer erbrachten Dienstleistung, schreibe ich einen Servicebericht den der Kunde am Ende auch unterschreibt. Dort steht unter anderem meine Arbeitszeit drin, z.B. 08:30 - 14:00, sowie meine Fahrtzeit, z.B. 2 Stunden. Wenn ich nun diese Beispiel Zahlen nehme komme ich am ende auf 7,5 Stunden effektive Arbeitszeit beim Kunden.
Dass heisst ja, das ich für diesen Tag keine Verpflegungspauschale bekommen würde, da ich ja keine 8 Stunden gearbeitet habe.
Allerdings ist ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine halbstündige Pause einzulegen.
Damit würde ich auf meine 8 Stunden kommen. Es ist meines Wissens ja nicht vorgeschrieben, dass ich meine Pause beim Kunden mache.
Gibt es dazu ein Beispiel-Urteil oder einen Paragraphen? Würde da mal handfeste Aussage bzw. Quellen haben damit diese Diskussion endlich mal endet.
Gruß Paddy
5 Antworten
Vielleicht hilft dir das... steht zwar nicht im Zusammenhang mit Verpflegung sonden mit Bezahlung, sagt aber aus, dass An und Abreise für Außendienstler prinzipiell Arbeitszeit sind.
Pausenzeiten rechnen nicht zur Arbeitszeit.
Aber für meine Spesen zählt doch die zeit, die ich von zuhause weg bin. Wenn ich nun also zum kunden fahre, dort ein gerät repariere und wieder weg fahre, kann ich dann doch meine halbstündige Pause machen. Danach fahre ich weiter nach hause und bin 8 Stunden von zuhause weg, was meine Zeit für die Verpflegungspausche komplettiert.
Oder sehe ich das falsch
Dass Abwesenheit gilt, ging aus deinem Fragetext nicht eindeutig hervor. Wenn vertraglich festgelegt ist (Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag), dass bei Abwesenheit von über 8 Stunden eine Verpflegungspauschale fällig ist, dann schuldet sie dir der Arbeitgeber auch. Wenn festgelegt ist, dass Arbeitszeit gilt, dann nicht. Es lohnt sich die Verträge zu lesen. Deinen letzten Kommentar hatte ich nicht gelesen.
Das sehe ich genauso wie Du.
Schau in Deinen Vertrag, Fernsehsender halten das auch unterschiedlich. Deine Firma wird nicht so mächtig sein, dass sie sich über, von der Berufsvertretung ausgehandelte Ruhezeiten, Privilegien, ..., hinwegsetzen könnte.
Um was geht es Dir?
Deine Pause ist keine Arbeitszeit und darf auch nicht in Rechnung gestellt werden.
Damit Verpflegungsaufwand steuerfrei gezahlt werden kann, muss der Arbeitnehmer mindestens acht Stunden von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend sein.
Ob und ab wann ein Arbeitgeber "Spesen" erstattet, bzw. ob er überhaupt welche zahlt hängt letztlich vom Betrieb ab.
Die Pause zählt doch nicht als Arbeitszeit und wird also auch nicht bezahlt. Ja, Du hast dann nur 7,5 Stunden gearbeitet.
Es geht bei der Steuer um die Abwesenheit, nicht um die reine Arbeitszeit. Steht in den Lohnsteuerrichtlinien.
Ist die Summe der Arbeitszeit beim Kunden + Fahrzeit um Kunden zu erreichen (hin+rück) größer 8 Stunden, schuldet dir der Arbeitgeber das vertragliche Verpflegungsgeld.
Leider zählen Pausen nicht zur Arbeitszeit.
Wenn du eine Pause nach 6 Stunden machst, sähe der Bericht ungefähr so aus:
07:30 Fahrtantritt
08:30 Eintreffen + Arbeit beim Kunden
13:30 Pause
14:00 arbeit beim Kunden
14:30 Fahrtantritt Rückfahrt
15:30 Eintreffen Firma + Arbeitsende