Steuererklärung als Freiberufler: Was ist meine erste Tätigkeitsstätte?

2 Antworten

Bei selbständigen gibt es keine 1. Tätigkeitsstätte.

Wo Deine Adresse ist, ist Deine Betriebsstätte, ausser Du hättest eine andere angemietet.

Also sind die Fahrtkosten zu DEinem Auftraggeber auch Reisekosten mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer.

Wenn es keine erste Tätigkeitsstelle ist, kann man dann auch die Verpflegungspauschale ansetzen (Arbeitstag: 8 Stunden + Hin- und Rückfahrt)?

Als Freiberufler oder Selbständiger hast du nur Auftraggeber. Deine Betriebsstätte ist in diesem Fall bei dir zu Hause. Ob du ein Arbeitszimmer hast, ist eine rein steuerliche Angelegenheit.

Wenn du nur einen Auftraggeber hast, stellt sich die Frage ob du überhaupt "Selbständig" bist.

Das hat aber wenig damit zu tun wieviele Auftraggeber man hat, sondern mit der Art der Aufträge. Stichwort Orts und Weisungsgebundenheit und ob man den Auftrag z.B. auch an einen Dritten delegieren könnte...

@Schwarzlicht42

Bei nur einem Auftraggeber stellt sich IMMER die Frage nach der Scheinselbständigkeit. Das wird die Krankenkasse dann sehr schnell feststellen.

@DerHans

Die Frage stellt sich, ist aber nicht zwingend mit ja zu beantworten. Und auch bei mehreren Auftraggebern wird auch jeder Auftrag einzeln geprüft, ob es sich dabei um Scheinselbstständigkeit handelt (ich kann für 3 Auftraggeber arbeiten und ein Arbeitsverhältnis ist eine Scheinselbstständigkeit).

Dann bin ich in den anderen trotzdem noch selbstständig. Der eine Auftraggeber der mich dann nach Auffassung des Finanzamtes scheinselbstständig beschäftigt hat, muss dann halt meine Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen...