Zählt anfahrtszeit als arbeitszeit?

11 Antworten

Hallo,

fahrt ihr dann schon los und seit um 7:30 Uhr an der Baustelle? Oder fahrt ihr erst um 7:30 Uhr los?

Das ist ein riesengroßer Unterschied.

Die Fahrzeit ist sehr oft eine Streitfrage und das kann man nicht pauschal so oder so beantworten.

Wenn ihr aber schon eine dreiviertel Stunde früher da sein müsst und erst um 7:30 Uhr losfahrt, ist das Arbeitszeit und muss bezahlt werden.

Viele Grüße

Michael

Kenne ich von Maler -und Lackierern und Monteuren so, dass die erste Stunde(=Fahrtzeit) immer privat ist, also hin und zurück je die erste halbe Stunde.

Bei Dir scheint das noch eine Viertelstunde mehr zu sein.

Schau in den Tarifvertarag, da sind solche Dinge geregelt.

Man so 6.45 beim Betrieb sein. Es wird aber erst ab 7.30 bezahlt.

Wenn es 5 oder 10 Minuten wären, dann würde ich mir das gefallen lassen, aber nicht 45 Minuten.

Ich habe zu Arbeitsbeginn meine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und nicht 45 Minuten vorher.

Außerdem vom betrieb aus fährt man mit dem firmenwagen zim Einsatzort und diese Fahrtzeit zum kunden wird dann auch nicht bezahlt sowie dir Rückfahrt zum Betrieb auch nicht. Ist das rechtlich in Ordnung?

Das ist Arbeitszeit die der Arbeitgeber bezahlen muss.

Geht das schon lange so? Wie lange?

Du solltest den Arbeitgeber unter Fristsetzung auffordern die stunden zu korrigieren, weil das laut geltendem Recht Arbeitszeit ist. Darauf hinweisen das nach Ablauf der Frist Klage eingereicht wird.

Du gehst dann einfach zum Arbeitsgericht und lässt dort die Klage aufnehmen, das geht in erster Instanz ohne Anwalt.

Man so 6.45 beim Betrieb sein. Es wird aber erst ab 7.30 bezahlt.

Wenn ab 7:30 Uhr deine Arbeitszeit beginnt, musst Du auch erst ab 07:30 Uhr die Arbeit aufnehmen und nicht um 06:45 Uhr.

Arbeitsweg zur Arbeit zählt nicht zur Arbeitszeit, anders sieht es aus wenn Du während der Arbeitszeit im Zuge der Notwendigkeit der auszuführenden Arbeit von A nach B fährst.

Das Was der betrieb da abzieht ist rechtlich nicht in Ordnungen an und Abfahrtszeiten vom kunden zur Firma gehört zur Arbeitszeit!

Es gibt aber auch berufe wo einer der beiden Fahrten Dan nicht zur Arbeitszeit gehört!

Wen du mit deinem eigenem auto zum kunden fahren würdest wäre das was anderes!

Als Azubi kann das mal verlangt werden aber nicht täglich 45 Minuten eher da sein müssen das muss Dan auch bezahlt werden! Zb wen der wagen für die arbeit noch beladen werden muss!