Fahrtkosten als Ersatzbetreuer?

3 Antworten

Kommt drauf an: vom Gericht bestellter Betreuer oder bereits im Vorfeld vom Vater ernannt. Nebeneinander bestellt oder nur mit konkreter Vollmacht durch die Schwester

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuer_(Ehrenamt)

Der Betreuer braucht die mit der Betreuung verbundenen notwendigen Auslagen nicht aus eigener Tasche zu bezahlen, vielmehr steht ihm insoweit ein Kostenvorschuss bzw. -ersatz zu. Die Regelung findet sich in § 1835 BGB, der auch für Betreuer gilt. 

Hierzu zählen insbesondere Kosten wie Briefporto, Fotokopierkosten, Telefon- und Telefaxentgelte und Fahrtkosten zum Besuch des Betreuten oder um auf andere Weise seine Angelegenheiten zu regeln. 

Wegen der Einzelheiten (z. B. zum Kilometergeld, das in Höhe von 0,30 Euro gezahlt werden kann) sollte sich der Betreuer an den zuständigen Rechtspfleger beim Vormundschaftsgericht wenden. Auch Betreuungsvereine und Behörden geben dazu Auskunft, stellen oft auch Musterantragsformulare zur Verfügung.

Die meisten Betreuer entscheiden sich für eine pauschale Aufwandsentschädigung von z.Zt. 323 Euro/Jahr (§ 1835a BGB).

Den entsprechenden Geldbetrag kann der Betreuer unmittelbar dem Vermögen des Betreuten entnehmen, wenn der Betreute nicht mittellos ist und dem Betreuer die Vermögenssorge für den Betreuten übertragen ist. Solche Entnahmen sind in der Rechnungslegungentsprechend kenntlich zu machen.

Unabhängig wie: ich würde es im Einvernehmen mit der Schwester klären. Inwiefern es Sinn macht sich von dem Ferienhaus bereits zu trennen oder diese Arbeit an einen Dienstleister zu übertragen.

Misterwaba 
Fragesteller
 27.02.2019, 22:14

Besten Dank! Und für die Mühe ! Schwester und EG das ist sowas...;-(

Wir sind beide vom Gericht bestellte Betreuer bzw. Ersatzbetreuer.

Demnach kann die Schwester für ein anderes Ferienhaus keinen xbeliebigen

Betrag einbehalten um dessen Pflege damit zu bezahlen?

kabbes69  28.02.2019, 16:47
@Misterwaba

na ja: dein Vater lebt noch, insofern seid ihr (zumindest nach dem Vater) auch noch keine EG. Aber es liest sich nicht nach Konsens unter den Kindern.

X beliebigen Betrag nicht, sie muss hier über Ein- und Ausgaben dem Gericht Rechenschaft ablegen. Ich denke nicht, dass das Gericht hier einen Posten „Betreuungsunterhalt für Luxusgüter“ akzeptiert. Weiß es aber nicht. Ich kenne nur die Pauschale.

Offenbar liegt hier aber noch mehr im Argen: unter Betreuung bedeutet für den Vater nicht zwingend nicht mehr ansprechbar. Könnte der Vater hier noch regulierend eingreifen?

Ohne die gesamte Situation zu kennen, ist ein Rat schwierig. Wenn bereits jetzt klar ist, dass niemand von euch die Immobilien übernimmt (übernehmen will), dann weg damit.

Du willst dich an deinem Vater auch noch bereichern?

Eine Betreuung wird grundsätzlich unentgeltlich geführt. Wenn das Vermögen des Betreuten und der Umfang oder die Schwierigkeit der Betreuung es rechtfertigen, kann das Betreuungsgericht eine angemessene Vergütung bewilligen. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

Misterwaba 
Fragesteller
 27.02.2019, 21:39

Danke fürs Verständnis und nichts verstanden zu haben!

wofür brauchst du denn dein Ferienhaus?

Wieso soll dein Vater die Fahrtkosten zahlen?

Misterwaba 
Fragesteller
 27.02.2019, 21:55

Scheint heute schwer zu sein trotz dem schönen Wetter !? Nein das Ferienhaus gehört natürlich dem Vater jetzt der Erbengemeinschaft und klar Vater ist nicht in der Lage sich zu kümmern sonst bräuchte er auch keine Betreuung.Aalso fahre ich im regelmäßigen Abstand zum Ferienhaus und schaue nach dem rechten,dazu nehme ich Urlaub usw.

Da sich keiner der EG kümmert soll ich es

gänzlich auf meine Kosten machen?

Die frage war ob ich wenigstens die Kosten für die Fahrt geltend machen kann oder nicht, ansonsten wird dann eine Firma beauftragt..... trotzdem danke für die weiterführenden Antworten.

Heidrun1962a  28.02.2019, 08:50
@Misterwaba

Wofür gibt es denn das Ferienhaus noch? Nutzt es dein Vater?

Sicher nicht, also kann es auch verkauft werden. Dafür kannst du keine Kosten ansetzen.