Volljährigenunterhalt, Sonderbedarf, Rückständiger Unterhalt?
Hallo,
mein Vater ist durch das Gericht per Urteil dazu verpflichtet mir Unterhalt während meines Studiums zu zahlen. Ich musste aufgrund dessen Umziehen und durch den Umzug sind Kosten für Mietwagen und Sprit angefallen, zusätzlich für die Ersteinrichtung und Schreibbedarf für die Uni. Was kann ich davon bei meinem Vater geltend machen als Sonderbedarf? und wo ist das festgelegt?
Außerdem besteht eine Übergangszeit von zwei Monaten zwischen Abitur und (anerkanntem!) FSJ. Ist er verpflichtet auch für den Bereich Unterhalt zu zahlen? Und wo ist das festgelegt?
Lieben Dank schonmal!
3 Antworten
Sonderbedarf für deinen Umzug, deine Ersteinrichtung und Schreibbedarf?
Für die Möbel gibt es nichts und wenn der Umzug bereits gelaufen ist, dann dürfte auch der Zug abgefahren sein. Es ist ja ein Unterschied ob man das privat managen konnte oder eine teure Spedition bemühen musste. Ruf ihn an und frage, ob er dir 200 Euro extra gibt...
https://www.finanztip.de/sonderbedarf-kindesunterhalt/
Du hast einen Titel erwirkt und genau die festgesetzte Summe steht dir nun zu.
Aber was ich jetzt nicht ganz verstehe: du gehst studieren und wann war jetzt das FSJ?
Wenn es in der Vergangenheit war, dann hättest du damals deine Ansprüche geltend machen müssen für die Übergangszeit.
Nachträglich gibt es da nun nichts mehr. Warum wurde denn diese Übergangszeit nicht gleich ins Urteil aufgenommen?
Es war nie klar ob mein freiwilliges Jahr überhaupt anerkannt wird. Anwälte und Gericht haben sich darauf fokussiert und durch die Anerkennung wird gilt die Übergangszeit ja auch überhaupt erst interessant.
Aber es ist nun mal wie es ist:. Im Nachgang wirst du dafür keinen Cent sehen. Du kannst dein Glück natürlich mit Hilfe einer erneuten Klage probieren. Aber: hast du damals deinen Vater ausdrücklich und nachweislich aufgefordert auch für die Übergangszeit Unterhalt zu zahlen?
Und warum hat dein Anwalt diesen Punkt nicht mit aufgenommen? Auch wenn die Anerkennung des FSJ erst später entschieden wurde?
Du hast doch sicher einen Unterhaltstitel, aus dem die Höhe des Unterhaltsanspruch hervor geht. Mit diesem Betrag musst du dann auch auskommen. Sonderbedarf gibt es nicht. Es steht dir aber frei, etwas dazu zu verdienen.
Die meisten Studentenwohnheime werden möbliert angeboten. Die Frage nach einem Erstbedarf stellt sich also gar nicht.
Alles an Einkommen kann beim Unterhalt angerechnet werden, das ist das Problem.
Ein Schüler muss zwischen dem Ende seiner Schule und dem Beginn der Lehre bzw. dem Beginn des Studiums grundsätzlich nicht erwerbstätig sein. Er hat also auch in dieser Zwischenzeit einen Unterhaltsanspruch. Die Zeit bis zum Beginn des Studiums soll der Vorbereitung dienen. Einig sind sich die Gerichte allerdings, dass dem Kind nach dem Schulabschluss eine sogenannte Orientierungsphase zuzubilligen ist.
Diese Phase umfasst mindestens den Zeitraum zwischen Schulabschluss und Aufnahme des Studiums oder einer Ausbildung zum Semesterbeginn/ Ausbildungsbeginn im gleichen Jahr, so dass insoweit tatsächlich Unterhalt geleistet werden muss. Auch bei einem Zeitraum von 6 Monaten kann es sich noch um diese Phase handeln, ab einem Jahr i. d. R. nicht mehr. Über die Dauer der Orientierungsphase gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung, die kürzeste Zeit sieht das Oberlandesgericht Hamm mit 3 Monaten, wobei zu beachten ist, dass der Monat, in dem das Abitur bzw. der Abschluss gemacht wurde nicht mitgezählt wird.
Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) dient in der Regel nicht der Berufsvorbereitung, deshalb besteht in dieser Zeit kein Unterhaltsanspruch (OLG Naumburg NJW-RR 2007,1380; anderer Ansicht aber: OLG Celle NJW 2012,82). Muss der Volljährige eine Wartezeit bis zur Aufnahme seines Studiums überbrücken, so muss er sich einen Job suchen.
Ausnahmsweise besteht auch während eines FSJ ein Unterhaltsanspruch, wenn
– die soziale Tätigkeit als Voraussetzung für die Ausbildung gefordert wird
– oder durch das FSJ erforderliche Punkte für einen Studienplatz erworben werden (OLG Hamm NZFam 2014,232)
– oder beide Eltern mit dem FSJ einverstanden waren (OLG Stuttgart FamRZ 2007,1353).
Vielen Dank, mir wurde auch Unterhalt für die Orientierungsphase (FSJ) anerkannt vom Gericht. Ich habe im Juni 2019 mein Abitur gemacht, im September 2019 ein FSJ angefangen und dieses im August 2020 beendet. Seit Oktober 2020 studiere ich. Es geht mir um die Übergangszeit zwischen Schule und FSJ, also die Monate Juli und August 2019.
Die gehören zu der o.g. Phase zwischen 2 Bildungsabschnitten. Du kannst ja nichts dafür, daß du z.b. im Juni Abi machst und im September erst das FSJ beginnen kannst, genau wie zwischen Ende FSJ und Beginn Studium.
Ich habe im Juni 2019 mein Abitur gemacht, im September 2019 ein FSJ angefangen und dieses im August 2020 beendet. Seit Oktober 2020 studiere ich. Durch das Gericht wurde er verurteilt auch während meines freiwilligen Jahres Unterhalt zu zahlen. Es geht mir um die Übergangszeit zwischen Schule und FSJ, also die Monate Juli und August 2019.
Der Rechtsstreit lief von Juni 2019 bis Dezember 2020.