UVG zahlen und Unterhalt vom Jobcenter Ausgleich?
Ich zahle uvg an das Jugendamt. Aber trotzdem tut mir das jobcenter den Diverenz zum errechneten unterhalt mir in Rechnung stellen. Beispiel:
(zahlen frei erfunden)
205 UVG Zahlung ans Jugendamt
337 errechnet unterhalt vom Jobcenter
bleibt 132 was das jobcenter von mir zusätzlich verlangt.
Frage ist das rechtens
Ich bin Angestellter, Kindsmutter AlgII
3 Antworten
Ich bin etwas verwirrt!
Du zahlst Unterhalt ans Jugendamt...d.h. du hast zeitweise nicht zahlen können und die Mutter hat in dieser Zeit Unterhaltsvorschuss erhalten?
Wenn ja, dann sind das deine Schulden, die du dem Jugendamt zurück zahlen musst.
Denn "normalen" Unterhalt müsstest du natürlich trotzdem zahlen.
Nein, das ist so nicht rechtens.
Und auch so gar nicht möglich. Würdest Du etwas an die Mutter zahlen, würde das sofort vom Jugendamt beim UVG abgezogen werden.
Da würde ich mich gegen wehren.
wenn du unterhalt zahlst oder zahlen musst bekommst du das natürlich nicht aufs alg oben drauf.
das sind deine schulden, nicht die der allgemeinheit
wenn du den unterhalt da zusätzlich überweist ist es doch ok.
UVG = Unterhaltsvorschussgesetz. Das Kürzel wird gerne für den Unterhaltsvorschuss genommen.
UVG ist eine Leistung vom Jugendamt, die zahlt das Jugendamt, nicht der Vater.
Zahlst Du Unterhalt in Höhe des UVGs, bekommt die Mutter keinen UVG mehr.
Allerdings ist der Mindestunterhalt um 92€ höher als der UVG.
Und den Mindestunterhalt kann das Jobcenter fordern, wenn Du entsprechend verdienst.
Das ist rechtlich gar nicht möglich und wäre so wie hier beschriebenSozialbetrug.
Ich arbeite die Kindsmutter hat ALGII
und den UVG zahlen ich ja zusätzlich zum unterhalt vom Jobcenter