fahrtkosten 2010 absetzten mit PKW von bruder/freundin?
hi,
lassen sie auch die fahrtkosten absetzten mit keinem eigenem PKW? mir wurde z.B letztes jahr ein Auto überlassen für den weg zur arbeit das nicht mir gehört.
mfg
6 Antworten
Klar doch, es muss in der Einkommenssteuererklärung nur das Kennzeichen angegeben werden. Halter und Eigentümer sind egal.
Das geht nicht.
Schau Dir den Mantelbogen an. Dort steht ganz klar: Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug. Das wird vom FA überprüft.
Wenn du nachweisen kannst, dass du auch die Versicherung und die Steuer für den überlassenen Wagen zahlst, dann kannst du die Fahrten zum und vom Arbeitsplatz absetzen.
Hast Du die Kosten für das Auto getragen? Wenn Du keinen Aufwand hattest, kannst Du natürlich auch keine Ausgaben geltend machen. Der Eigentümer dann allerdings auch nicht, da er es nicht für berufliche Zwecke genutzt hat.
früher gings, weiß leider nicht wie heute die Lage ist. Bei mir war es so, ich hatte den PKW auf die Eltern laufen und konnte es trotzdem, aber frage doch mal einen Steuerberater. Vielleicht gibts ja bei euch einen im Freundeskreis? Aber frag nicht das Finanzamt, das gibt Ärger.