Auto gekauft. Rechnung und Fahrzeugbrief laufen auf meinen Bruder. Ich habe das Auto (Schwester) aber bezahlt, weil es auch für mich ist. Wem gehört das Auto?

4 Antworten

Eigentümer ist die Person die das Fahrzeug gekauft hat / geschenkt bekommen hat / geerbt hat. In dem Fall hier also du. Problem ist das mit der "Rechnung". Wenn du damit den Kaufvertrag meinst dann wird es problematisch werden wenn sich dein Bruder und du sich streiten und die Sache vor Gericht gehen wird. Dazu solltest du den Weg des Geldes zum Bezahlen nachweisen können.

Besitzer ist die Person die das Fahrzeug aktuell im Besitz hat (also z.b. damit gerade durch die Gegend fährt).


Halter ist die Person die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist. In dem Fall hier also dein Bruder.

Versicherungsnehmer ist die Person auf die das Fahrzeug versichert ist.


Diese 4 Personen können identisch sein, es können aber auch 4 verschiedene Personen sein - aber nur dem Eigentümer gehört das Fahrzeug.

Es kann sogar so sein, dass eine weitere andere Person die KFZ-Steuer bezahlt.


Eigentümer bist du, weil du bezahlt hast.

Geht es jedoch vor Gericht, entscheidet das für den, der auf der Rechnung und im Kaufvertrag steht. Außer du kannst einen Vertrag mit deinem Bruder vorlegen, aus dem hervorgeht, dass du bezahlt hast und der Eigentümer bist. Das Gericht entscheidet immer nach Papier.

Die Eintragung im Brief gibt keinen Eigentümer sondern den Halter an. Lediglich im Streitfall könnte das Gericht das als Indiz hinzuziehen.

Es gehört dem, der im Kaufvertrag als Käufer eingetragen ist. Durch den Kauf ist der Käufer der Eigentümer geworden. Der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Halter muß nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein.


Warum steht denn dein Bruder in der Rechnung und der Zulassungsbescheinigung ? Wer steht denn im Kaufvertrag ?