Fahrtenbuch Auflage von der Polizei aber Auto soll verkauft werden?

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§ 31a StZVO sagt: Die zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, (...).

Die Auflage verpflichtet den Fahrzeughalter für die auf ihn zugelassenen oder künftig zuzulassende Fahrzeuge. Im Bescheid müsste angegeben sein, für welches Auto eine Fahrtenbuchauflage verhängt wurde. Wird ein Fahrzeug im Zuge eines Verkaufs abgemeldet, bist du nicht mehr Halter des Fahrzeugs und das Regelungsobjekt des Bescheids fällt weg. Das ist auch folgerichtig, weil wenn du kein Halter mehr bist, besteht auch keine Gefahr, dass du bei der Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht mitwirkst.

Hallo,

DU mußt das Fahrenbuch führen und zwar für jedes Fahrzeug, das du führst.Das:

a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen. (Quelle: § 31a Abs. 2 StVZO)

muß in einem Fahrtenbuch penibel aufgeschrieben werden.

das spielt wohl keine Rolle.Die Auflage hast ja du bekommen und nicht dein Auto.

eXploBerlin823 
Fragesteller
 18.05.2020, 17:59

Nein !
dad Fahrtenbuch gilt für das Auto und nicht für den Fahrer.

Wladimyr09  18.05.2020, 18:21
@eXploBerlin823

Glaubst Du das wirklich? Dann viel Spaß beim Autoverkauf.

StudyG  18.05.2020, 18:26
@eXploBerlin823

Das ist nur schwer vorstellbar, vermutlich gilt das Fahrtenbuch für dich als Halter. Die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen kann man als Verwaltungsakt verstehen und dieser ist adressatenbezogen. Ist der VA an dich adressiert dann musst du eins führen, bzw. die Führung kontrollieren. Ggf. steht da drin du musst ein Fahrtenbuch führen für ein Auto, "dessen Halter du bist" o.Ä., andernfalls könntest du dich bei einem Regelverstoß durch Verkauf des Kfz und Neukauf eines anderen der Auflage entziehen.

Kommt drauf an, was genau im Verwaltungsakt bzw. der Auflage drin steht. Kann man nicht genau sagen von den Infos her. Aber ich würde da grob meinem Vorredner zustimmen, das das im Grunde dich/den Halter (nicht gleich der Eigentümer oder Fahrer) treffen soll.

Eine Auflage an das Fahrzeug zu knüpfen empfinde ich als sinnwidrig und unverhältnismäßig, da ja dann der Erwerber das Fahrtenbuch weiterführen müsste, ohne jemals mit dem Fall in Berührung gekommen zu sein.