Fahrschule gibt mir mein Geld nicht zurück?

7 Antworten

Bedeutet die Grundgebühr für die Fahrschule betrug bei dir 400€.

Dann hast du gekündigt, vermutlich bedarf die Kündigung der Schriftform,( weiß ich nicht) die wurde von dir eingehalten (falls erforderlich) und hierüber hast du das JC informiert.Oder hast du noch einen wirksamen Vertrag, der stillschweigend nur geruht hat?

Dann hast du 2 Jahre nix gemacht und willst nun Geld zurück. Ruf deine Rechtschutzversicherung an und mache ein Beratungsgespräch.

Es fehlen hier wichtige Infos, um vernünftig antworten zu können.

Wie hoch war die Grundgebühr?

Hast du bereits am theo oder praktischen Unterricht teilgenommen?

Wurden die Lehrmittel ausgehändigt?

Wurde der Antrag beim Verkehrsamt eingereicht.. gab es bereits eine Tüv Rechnung?

Es könnten in der Zeit viele Kosten aufgelaufen sein, die es der Fahrschule erlauben das Geld einzubehalten.

Solltest du allerdings so gar nichts dort gemacht haben, ist dir natürlich Geld auszuhändigen .. bzw. kann das Amt das Geld zurück fordern. Das musst du mit denen klären .. je nachdem ob du das Darlehen schon zurück gezahlt hast, oder nicht.

Wichtig auch .. es zählen die AGB der Fahrschule .. lass sie dir zeigen bzw müssen sie in der Fahrschule aushängen!

abgebrochen ist nicht gekündigt. Du hast Leistungen in Anspruch genommen, die sind zu zahlen.

Rella12 
Fragesteller
 28.05.2018, 21:34

Die sind ja bezahlt worden. Vorallem meinten die noch das die das Geld gerne dem Jobcenter das Geld zahlen aber nicht mir.

peterobm  28.05.2018, 21:36
@Rella12

wo ist das Problem; das JC hat bezahlt, dem steht damit auch das Geld zu

ES ist nicht DEIN Geld

Rella12 
Fragesteller
 28.05.2018, 21:41
@peterobm

ICH HABE DAS DOCH BEI DEM JOBCENTER ABBEZAHLT!!!!

Vampire321  28.05.2018, 21:43
@peterobm

@peter

genau das habe ich mich auch gefragt... das JC zahlt, und der leistungsbezieher geht nicht Hin und will dann das Geld zurück ... das ist grenzwertig frech!

@rella

dann müsste die Fahrschule an das JC und das JC an dich überweisen

aber DU hast keinen Anspruch gegenüber der Fahrschule

Rella12 
Fragesteller
 28.05.2018, 21:49
@Vampire321

Wenigstens jemand mit einer vernünftigen Antwort. Aber ich stehe im recht oder?

Vampire321  28.05.2018, 22:01
@Rella12

Das weiß ich nicht!

wie oft warst du im Theorie Unterricht? Hattest du Fahrstunden? Gab es eine Grundgebühr für Unterrichtsmaterialien etc?

deshalb würde ich dir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen.

dann spielt die Zeit eine Rolle, die agb’s der Fahrschule, die du akzeptiert hast etc...

und das kann dir ein Anwalt Nach Sichtung aller Unterlagen sagen.

aber nochmal: wenn das Job Center die Rechnung bezahlt hat, istves wichtig herauszufinden wer überhaupt die Geschäftspartner waren

ICH sehe dich in einem darlehebsverhältnis mit dem JC und das JC in einem Geschäftsprozess mit der Fahrschule ... somit hast du mit der Fahrschule null Komma null zu tun, sondern kannst nur versuchen das Geld vom Jobcenter zu bekommen die sich das Geld wiederum von der Fahrschule holen müssten ... da die Fahrschule aber nicht kooperieren wird, wird das ein langer steiniger Weg.., ubd ob am Ende was bei rum kommt? K.a. ... ich hab Zweifel

peterobm  28.05.2018, 22:12
@Vampire321

der FE soll abklären wie das auszusehen hat, Wenn Sie Leistungen abgezogen bekommen hat, steht ihr das Geld tatsächlich zu. Damit bräuchte Sie eine entsprechende Bescheinigung des JC.

relativ langer text, man muss trotzdem raten. Warum nicht alle Fakten auf den Tisch; sowas unterschlagen ist Rätselraten; und gibt teilweise Antworten die provokativ sind.

Die AGB´s sind wie ein Kropf nämlich unnötig.

Vampire321  28.05.2018, 22:13
@peterobm

Bin da bei dir

peterobm  28.05.2018, 22:17
@Vampire321

wenn das JC für den Mieter eine Kaution bezahlt, so wird ihm das monatlich abgezogen, die Kaution ist daraufhin dem Mieter auszuzahlen. Bei der FE ist es genauso

Vampire321  28.05.2018, 23:02
@peterobm

das ist aber keine Zahlung, die auf absehbare Sicht zurück gezahlt werden sollte ( wie eine Kaution, ) deshalb wäre es entscheidend, ob das JC Vertragspartner der Fahrschule war, oder der Leistungsbezieher

aber da sind wir wieder bei mangelnden Informationen...

deshalb sollte sich ein Jurist mit allen vorhandenen Unterlagen auseinander setzen ... DANN kann man was verbindliches sagen... aber so imho nicht ... das ist reines raten, ubd das ist zeitverschwendung

Ich wiederhole was ich vor 1,5 Stunden sagte: geh zum Anwalt!

Falls es da was zu erstatten gibt, bekommt es das Jobcenter und nicht du.

Das kleingedrucke ist nicht lesbar. Stelle nur den entscheidenden Abschnitt rein.

+